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Glücksspielstaatsvertrag verstößt gegen Europarecht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass der Glücksspielstaatsvertrag nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Damit droht Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der Europäischen Kommission.

Am 15. Dezember 2011 trat der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in Kraft. 15 der 16 Bundesländer hatten sich trotz aller Warnungen von Rechtsexperten zur Unterschrift hinreißen lassen. Das Gesetz wurde mehrfach seitens der Europäischen Union gerügt und kritisiert, nun hat der Europäische Gerichtshof ein Machtwort gesprochen.

Grundlage des Urteils ist ein Rechtsstreit aus Bayern. Sebat Ince betreibt eine Sportbar, in der Wetten erlaubt sind, doch das Bundesland wollte ihr dies untersagen und drohte mit Strafen. Der EuGH hatte den Fall des Amtsgericht Sonthofen vorliegen und urteilte:

Art. 56 AEUV ist dahin auszulegen, dass er die Strafverfolgungsbehörden eines Mitgliedstaats daran hindert, die ohne Erlaubnis erfolgte Vermittlung von Sportwetten durch einen privaten Wirtschaftsteilnehmer an einen anderen privaten Wirtschaftsteilnehmer, der über keine Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten in diesem Mitgliedstaat verfügt, aber Inhaber einer Lizenz in einem anderen Mitgliedstaat ist, zu ahnden, wenn die Erlaubnispflicht für die Veranstaltung oder die Vermittlung von Sportwetten im Rahmen eines staatlichen Monopols besteht, das die nationalen Gerichte für unionsrechtswidrig befunden haben.

Das Urteil ist alles andere als überraschend. Nachdem im April 2015 der Sportbeirat des Glücksspielkollegiums geschlossen zurücktrat, stoppte im Mai vergangenen Jahres das Verwaltungsgericht Wiesbaden das bundesweite Konzessionsverfahren für Sportwetten. Im Oktober meldete sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof zu Wort und beklagte, dass der Glücksspielstaatsvertrag verfassungswidrig ist. Die hessische Landesregierung kündigte fast zeitgleich Änderungen an.

Das aktuelle Urteil des EuGH bezieht sich zwar nur auf Sportwetten, doch es scheint zwingend, dass der Glücksspielstaatsvertrag komplett überarbeitet wird, auch im Bereich Online Poker. Die Bundesländer stehen durchaus unter Zugzwang. Bisher wollte die Europäische Kommission nicht einschreiten, doch mit dem jüngsten Richtspruch aus Brüssel wird sich dies wohl schnell ändern.

Wie und vor allem ob die Bundesländer handeln werden, bleibt dennoch reine Spekulation. Der Deutschen Sportwettenverband sieht „eine grundlegende Reform der Glücksspielregulierung“ als zwingend an. Seitens des Lottomonopols sieht man sich jedoch bestätigt: „Ich werte die Entscheidung als klare Bestätigung für den geänderten Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer.“ – Marion Caspers-Merk, Geschäftsführerin bei Lotto Baden-Württemberg (Quelle: isa-guide.de).

Hans-Jörn Arp, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag und Befürworter einer modernen (und europarechtskonformen) Lösung, kommentierte hingegen: „Wie viele nationale und europäische Gerichte müssen dieses Machwerk noch in der Luft zerreißen? Wann wachen die Ministerpräsidenten endlich auf?

Das illegale Glücksspiel und die Geldwäsche blühen. Die Steuern und Abgaben brechen ein. Spielerschutz und Suchtprävention finden nicht statt. Vom staatlichen Glücksspielmonopol sind nur noch die gut dotierten Versorgungsposten im Toto- und Lottoblock übrig.“ (Quelle: isa-guide.de)


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