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Kentucky urteilt gegen Online-Rooms

Eigentlich hätte man gedacht, dass sich die Situation in den USA langsam entspannt und Online-Poker wieder auf dem Weg zurück ist. Doch das Urteil eines Richters in Kentucky erschüttert nun die Pokerwelt.

Gleich 141 Domains sollen nach Richter Wingates Urteil beschlagnahmt werden. Darunter nicht nur die großen Seiten wie PokerStars.com, FullTiltPoker.com oder DoylesRoom.com. Nahezu jeder Online-Anbieter mit .com-Adresse ist im Urteil angeführt. 30 Tage wurde den betroffenen Unternehmen Zeit gegeben, um ihre Plattform Bürgern aus Kentucky unzugänglich zu machen.

Doch wie soll das funktionieren? Das Internet ist allgemein zugänglich und macht auch vor Kentucky nicht Halt. Sicherlich gibt es Möglichkeiten, regionale Zugänge zu sperren. Aber im Internet gibt es bekanntlich auch für alles eine Hintertür. Hinzu kommt, dass das Urteil Unternehmen trifft, die zumeist ihren Sitz nicht in Amerika haben. Schon der Streit zwischen den USA und Antigua hat gezeigt, dass die World Trade Organisation (WTO) kein Einsehen mit solchen Entscheidungen hat. Denn damit wird eindeutig der freie Handel eingeschränkt.

Meinungen und Einschätzungen von Institutionen wie dem Interactive Gaming Council (IGC) oder der Poker Players Allicance (PPA) wollte Richter Wingate nicht hören. Für ihn gilt ein altes Gesetz von Kentucky, dass der Staat bei illegalem Glücksspiel einzuschreiten hat. Und es sei nicht seine Entscheidung, in wie fern Poker ein Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel sei. Dem Gesetz nach ist es Glücksspiel und damit verboten.

Bis 17. November müssen die betroffenen Pokerrooms belegen, dass sie den Auflagen des Urteils nachgekommen sind. Andernfalls droht die Beschlagnahme der Domains. Realistisch gesehen wird jedoch gar nichts passieren. Denn die großen Anbieter werden das Urteil sicherlich nicht auf sich beruhen lassen. Man darf damit rechnen, dass die höheren Gerichte auf Landes- und Bundesebene mit diesem Fall befasst werden. Wie lange da eine Entscheidung dauern kann, weiß man ja schon.

Wenngleich es keine unmittelbare Konsequenz durch das Urteil geben wird, ist es dennoch ein Novum, dass ein Richter in dieser Art entscheidet. Domains sind im Besitz des jeweiligen Registrars. Und diese einfach zu beschlagnahmen, auf diese Idee ist bislang noch niemand gekommen.

Auch in Deutschland wurde von einigen Politikern bereits gefordert, dass Glücksspiele im Internet – und dazu zählt auch Poker – durch die Provider verhindert werden sollen. Bislang hat sich noch niemand gefunden, diese Forderungen in die Tat umzusetzen. Und das bleibt auch hoffentlich so.


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