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Konzessionsverfahren für Sportwetten in Deutschland gestoppt

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat einem Eilantrag stattgegeben und damit das bundesweite Konzessionsverfahren für Sportwetten im Internet vorerst gestoppt. Zumindest, bis das Klageverfahren bezüglich der Lizenzverteilung entschieden ist.

Der Glücksspielstaatsvertrag wurde schon vor der Verabschiedung stark kritisiert. Ähnlich verhielt es sich mit dem Lizenzierungsverfahren für Online Buchmacher. Hier war der Hauptkritikpunkt die limitierte Anzahl der Konzessionen und das chaotische Vergabeverfahren.

Wie prognostiziert wurde, klagten die Anbieter, die leer ausgegangen sind. Infolge dieser Klage wurde dem Verwaltungsgericht Wiesbaden ein Eilantrag vorgelegt. Ziel war es, die Erteilung der Konzessionen zurückzustellen, bis im anderen Verfahren ein Urteil gefällt wird.

Das VG Wiesbaden gab dem Antrag statt und sollte der Hessische Verwaltungsgerichtshof keine andere Entscheidung treffen, ist damit das Konzessionsverfahren für Sportwetten in Deutschland vorerst gestoppt.

Dr. Ronald Reichert kommentierte auf ISA-Guide: „Die Gründe des VG Wiesbaden sind so sorgfältig abgefasst und so grundlegender Natur, dass viel dafür spricht, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof dem Beschluss in einem etwaigen Beschwerdeverfahren folgen dürfte. Selbst wenn dies nicht der Fall wäre, ist schon jetzt absehbar, dass vor dem Jahresende 2016 kaum mit der Erteilung von Konzessionen gerechnet werden könnte, weil das Land es versäumt hat, in einem Frühstadium des Verfahrens die Schwärzung der Akten zu gewährleisten und die Streitigkeiten allein hierum durch zwei Instanzen bis zur ersten Jahreshälfte 2016 anhalten werden.

Schon vor dem Urteil aus Wiesbaden war das Sportwettenlizenzierungsverfahren auf Bundesebene im Grunde gescheitert. Erst Mitte April trat der Sportbeirat des Glücksspielkollegiums geschlossen zurück und setzte ein deutliches Zeichen.


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