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Kubicki übt harsche Kritik am Glücksspiel-Vorstoß der Länder

Gestern ging ein Raunen durch die Pokercommunity, als bekannt wurde, dass die Bundesländer aktiv gegen Glücksspiel im Internet vorgehen wollen. Mittels Verboten und Eingriff in den Zahlungsverkehr will man Erfolge erzielen. Wolfgang Kubici von der FDP in Schleswig Holstein bezeichnet die Vorgehensweise als „Verzweiflungstat“.

Gegenüber dem NDR sagte Kubicki, „Das ist eine Verzweiflungstat, weil die Verbote außerhalb unserer Landesgrenzen keine Wirkung entfalten, und auch die Androhung mit strafrechtlichen Konsequenzen ist eigentlich lächerlich. Es ist ja nicht das erste Mal, dass Länder versuchen, Verbotsverfügungen durchzusetzen. Sie sind bisher mit allen Dingen gnadenlos gescheitert. Und das wird auch diesmal der Fall sein“.

Millionen von Transaktionen müssten durchleuchtet werden. Zudem hat das Land Schleswig-Holstein 45 gültige Lizenzen für Glücksspiel im Internet erteilt. Hessen hätte die im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen 20 Lizenzen für Sportwetten bereits vergeben sollen. Eine Überprüfung der Geldtransaktionen ist damit faktisch unmöglich, zudem spielen hier auch die Datenschutzrichtlinien noch eine bedeutende Rolle.

Pokerfirma hat beim Innenministerium in Hannover nachgefragt, wie man ein etwaiges Verbot von Online-Glücksspielen vorstellt. Von Philipp Wedelich, Pressesprecher des Ministeriums, erhielten wir eine ausführliche, aber doch sehr allgemeine Antwort:

„Nach dem Glücksspielstaatsvertrag der Länder von 2012 (GlüStV) ist zwar Glücksspiel im Internet nicht ausnahmslos verboten. Bestimmte Angebote können erlaubt werden, dann ist aber immer die Erlaubnis durch die zuständigen deutschen Behörden erforderlich. Andere Arten von Glücksspiel wie z.B. Casino- und Pokerspiele im Internet und sogenannte Zweitlotterien, bei denen Wetten auf das deutsche Lotto angeboten werden, sind von vornherein nicht erlaubnisfähig.

Dass die Glückssspielaufsichtsbehörden der Länder gegen unerlaubte Glücksspielangebote im Internet vorgehen, ist nicht neu. Aufgrund von aktuellen Absprachen haben aber derzeit eine Reihe von Ländern neue Verfahren eingeleitet oder auch schon Untersagungsverfügungen erlassen. In dieser Phase – Vorgehen gegen die Anbieter selbst – handeln die Länder unabhängig voneinander und beziehen ihr Vorgehen jeweils auf das eigene Landesgebiet.

Erst in zweiter Linie, wenn das Vorgehen gegen die Glücksspielanbieter selbst keinen Erfolg hat, können die Glücksspielaufsichtsbehörden auch von der Befugnis Gebrauch machen, den am Zahlungsverkehr Beteiligten die Mitwirkung an Ein- und Auszahlungen für bestimmte unerlaubte Angebote zu untersagen (dies wird als Unterbindung von Zahlungsströmen bezeichnet). Mit solchen Verfügungen würde das bereits kraft Gesetzes bestehende Verbot der Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel aus § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV konkretisiert. Hier besteht eine bundesweite Zuständigkeit des Landes Niedersachsen, bei deren Ausübung es allerdings – wie bei den anderen bundesweiten Zuständigkeiten auch – an die Entscheidungen des Glücksspielkollegiums der Länder gebunden ist. Im Glücksspielkollegium ist jedes Land mit einem Mitglied vertreten.“

Es scheint eher, als wären die Verbote gegen das Internetglücksspiel ein lautes Säbelrasseln um vom Debakel rund um die Sportwettlizenzen abzulenken. Hans-Jörn Arp von der CDU ist überzeugt, dass der Vorstoß der damaligen Regierung in Schleswig-Holstein der richtige Weg war. Eine Regulierung des Onlinemarktes ist allemal zielführender als Verbote, die weder durchgesetzt noch kontrolliert werden können.


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