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Online Poker: Amaya verlässt die Türkei und weitere Märkte

Sehr überraschend haben sich Full Tilt Poker und PokerStars aus rund 30 Märkten zurückgezogen. Zu den betroffenen Ländern gehören die Türkei und Malaysia. Insider spekulieren, dass dies aufgrund von Auflagen durch Regulierungsbehörden geschieht.

Durch die Übernahme von Amaya Inc, welches an der Börse gehandelt ist, sind PokerStars und Full Tilt Poker keine Privatunternehmen mehr. Dementsprechend vorsichtig ist man, was Graumärkte angeht. Gestern eröffnete auf Two Plus Two ein User aus dem Iran einen Thread und gab an, dass er vom Echtgeldspiel ausgeschlossen wurde.

Schnell meldeten sich weitere User und die Liste der Länder erweiterte sich. Betroffen scheinen Afghanistan, Ägypten, Bahrain, Bangladesch, die besetzten palästinensischen Gebiete (Gaza), Irak, Iran, Jemen, Jordan, Katar, Kenia, Kuba, Kuwait, Libyen, Malaysia, Mosambik, Myanmar, Nigeria, Nordkorea, Nordzypern, Pakistan, Ruanda, Saudi-Arabien, Senegal, Simbabwe, Sudan, Syrien, Tansania, Türkei, Vatikan-Stadt sowie die Vereinigte Arabische Emirate.

Eric Hollreiser, Chef der Unternehmenskommunikation, gab gegenüber FlushDraw.net an, dass diese Entscheidung nach „einer regelmäßigen Überprüfung, um Marktchancen und Geschäftsrisiken […] zu bewerten“ geschah.

Bemerkenswert ist, dass man den 1. Oktober als Stichtag gewählt hat. Bereits im Vorfeld gab es Spekulationen, dass PokerStars an diesem Datum Kanada verlässt. Grund hierfür soll die neue Regulierung im Vereinigten Königreich sein.

Ausländische Anbieter müssen sich lizenzieren und Steuern zahlen. Hinzu kommt, dass die Regulierungsbehörde von den Lizenznehmern verlangt, keine Schwarz- beziehungsweise Graumärkte zu beliefern. Da das Vereinigte Königreich einer der wichtigsten Märkte ist, würde es Sinn machen, kleinere Märkte wie beispielsweise die Türkei dafür zu verlassen.

Natürlich machen sich die Spieler aus Deutschland sorgen, dass sie auch bald vor verschlossenen Türen stehen. Allerdings ist PokerStars in der Europäischen Union lizenziert, so dass hier ein völlig anderer Fall vorliegt.


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