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Online Glücksspiel: EU Kommission will nicht einschreiten

Die deutschsprachige Poker-Community verfolgt weiterhin die Entwicklung des Glücksspielstaatsvertrags. Nun hat sich die Europäische Kommission zu kritischen Fragen des Parlamentsabgeordneten Alexander Graf Lambsdorff geäußert.

Der Glücksspielstaatsvertrag, die bereits ausgestellten Lizenzen in Schleswig-Holstein und das Lizenzierungsverfahren in Hessen sorgten für vieles, außer Klarheit. Neben Sportwetten herrscht auch große Unklarheit, was Online Poker angeht. Im Januar hatte sich Alexander Graf Lambsdorff mit drei direkten Fragen an die Europäische Kommission gewandt.

Wie schätzt die Kommission die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland ein? Genügt das Ausschreibungsverfahren in Hessen dem Grundsatz der Chancengleichheit und Transparenz, und ist es mit europäischem Recht vereinbar? Gedenkt die Kommission aufgrund des Schwebezustands im Vergabeverfahren ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten?

Nun kam die Antwort und diese fällt alles andere als eindeutig aus: „Die Kommission wird die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland weiterhin genau überwachen. Auch die geänderte Regelung für Sportwetten ist Gegenstand dieser laufenden Beurteilung. Der Kommission ist bekannt, dass das Verfahren zur Vergabe von Konzessionen an Anbieter von Sportwetten derzeit noch im nationalen Rechtsmittelsystem überprüft wird.

Dieses Vergabeverfahren wird im Rahmen einer Gesamtbewertung untersucht, die Aufschluss darüber geben soll, ob die Ziele des Allgemeininteresses, mit denen die Beschränkungen in den deutschen Glücksspielbestimmungen gerechtfertigt werden, in kohärenter und systematischer Weise erreicht werden, wie gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verlangt.“ Dass John Stuart Agnew, der ähnliche Fragen an die EU Kommission stellte, eine präzisere Antwort bekommen wird, ist zu bezweifeln. Damit ist weiterhin Staus Quo und Ungewissheit angesagt.


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