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Online Poker: Plant Amaya den Aufkauf von bwin.party?

Schon mehrfach gab es Übernahmegerüchte rund um bwin.party. Dieses Mal sind die Übernahmegespräche bestätigt. Unklar ist jedoch, um welchen Käufer es sich handelt. Insider sprechen davon, dass Amaya umgerechnet €1,51 Milliarden auf den Tisch legen will.

Eine sehr spannende Meldung erreicht und von der Londoner Börse. Der Aufsichtsrat von bwin.party hat ein Statement veröffentlicht und Gerüchte um Aufkaufverhandlungen bestätigt. Man ist in „Vorverhandlungen mit mehreren interessierten Parteien“. Allerdings will man noch keine Angaben machen, wie vielversprechend diese Verhandlungen sind.

Auf Financial Times Alphavilla gab Paul Murphy an, dass es sich bei einer der Parteien um Amaya handelt. Die Kanadier bieten offenbar £1,2 Milliarden bzw. 145 Pence pro Aktie. Oscar Williams-Grut vom London Evening Standard bringt den Namen Playtech ins Spiel. Die Firma mit Sitz auf der Isle of Man will zusätzliche €315 Millionen zur Akquirierung auftreiben.

Bwin.party ist zwar im Bereich Online Poker nicht so wichtig, doch mit dem Online Casino und dem virtuellen Buchmacher, ist es eine interessante Kaufoption. Hinzukommt, dass bwin.party bereits Lizenzen in den USA hält.

Wie sich die Geschichte entwickelt, bleibt auf jeden Fall spannend. Rund um Amaya gibt es ohnehin derzeit viele Meldungen. Heute Nacht wurde eine Pressemitteilung verschickt. So ist die Mutterfirma von PokerStars und Full Tilt Poker eine Partnerschaft in Kalifornien eingegangen.

Zusammen mit dem Commerce Casino, dem Bicycle Casino und dem Hawaiian Gardens Casino sowie den Morongo Band of Mission Indians will man Online Poker in Kalifornien (USA) voranbringen und im Falle einer Regulierung zusammenarbeiten. Eine ähnliche Partnerschaft wurde bereits im April zwischen PokerStars, dem Stamm der Ureinwohner sowie den Casinos vereinbart.

Während dies als positives Zeichen zu deuten ist, so gibt es wieder Gegenwind in New Jersey. Senator Raymond Lesniak beschuldigte einmal mehr Gouverneur Chris Christie, den Lizenzantrag „zu blockieren“.


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