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Vorerst kein Verkauf der Spielbanken in Schleswig-Holstein

Das Finanzministerium in Schleswig-Holstein hat das Bieterverfahren und den damit möglichen Verkauf seiner Spielbanken vorzeitig gestoppt. Allerdings hat man gleichzeitig das Gesetz für einen mögliche Veräußerung auf den Weg gebracht und es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis ein neues Verkaufsverfahren eingeleitet wird.

Schleswig-Holstein geht mit seinem neuen Glücksspielgesetz einen innovativen Weg und findet damit sehr viel Zustimmung. Ende November wurde bekannt, dass man plane, die wenig ertragreichen Spielbanken in Schenefeld, Flensburg, Kiel, Travemünde und auf Sylt zu veräußern. Doch jetzt hat man dieses Bieterverfahren wieder gestoppt. Grund dafür ist, dass die Standorte der Spielbanken als nachteilig eingestuft wurden und damit die Angebote auch entsprechend weit hinter den Erwartungen zurückbleiben würden. Unter Wert möchte man die Spielbanken aber auf keinen Fall veräußern und deshalb hat man das aktuelle Verfahren gestoppt.

Gleichzeitig jedoch hat der Landtag am Freitag aber das neue Spielbankengesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz wird der Verkauf der Spielbanken ermöglich und mit Sicherheit ist dieses Gesetz gleichzeitig auch eines der innovativsten in Deutschland. Denn hier wird – passend zum neuen Glücksspielrecht – auch gleich für ein Internetangebot gesorgt. Den Spielbankenbetreibern wird mit dem neuen Spielbankengesetz ermöglicht, Live-Spiel über das Internet anzubieten aber auch „nur“ Online-Spiele über das Internet anzubieten. Das macht die Spielbanken für alle Online-Anbieter auf jeden Fall interessant. Denn mit fixen Standorten, über die auch der Zahlungsverkehr abgewickelt werden kann, gewinnt jeder Online-Anbieter deutlich an Seriosität und auch an Rechtssicherheit.

Das neue Gesetz findet Ihr hier als PDF zum Download.


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