Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass der Sonderweg, denn das Bundesland ging, nicht gegen die Gesetze der anderen Bundesländer verstieß. Somit war auch die Lizenzvergabe für Online Poker Betreiber legitim.
In Luxemburg wurde heute über den Alleingang von Schleswig-Holstein geurteilt. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass das Ausscheren aus dem Glücksspielstaatsvertrag nicht im Widerspruch mit den Beschränkungen der anderen Bundesländer steht.
Zwischen 2012 und Anfang 2013 vergab Schleswig-Holstein diverse Lizenzen. Als jedoch Schwarz-Gelb abgewählt wurde und SPD und Grüne übernahmen, machte man einen Rückzieher und kehrte zum Glücksspielstaatsvertrag zurück.
Die Lizenzen waren jedoch auf sechs Jahre ausgestellt. Digibet, ein auf Gibraltar lizenzierter Sportwettenanbieter, hat einer Lizenz erhalten, wurde jedoch von der Westdeutsche Lotterie verklagt, da das Internetangebot angeblich rechtswidrig sei. Dies sah man beim Europäische Gerichtshof anders.
Ohnehin kritisiert die EU den Glücksspielstaatsvertrag und hat nur unter Auflagen zugestimmt. Dieser ist laut Ansicht der Experten nicht mit europäischem Recht vereinbar. Wolfgang Kubick, FDP-Fraktionschef im schleswig-holsteinischen Landtag, kommentierte mit: „Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis die EU-Ebene den Vertrag endgültig kippt.“
Quelle: Heise.de