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Elektronische Überwachung von Poker-Anwalt Tom Goldstein bleibt bestehen

Im Fall des prominenten Anwalts und Pokerspielers Tom Goldstein hat das US-Bezirksgericht in Maryland am Dienstag entschieden, dass die elektronische Überwachung seiner Geräte aufrechterhalten bleibt. 

Hammer in Gericht

Die Maßnahme war bereits im Februar vom zuständigen US-Magistratsrichter Timothy Sullivan angeordnet worden, da der Verdacht bestand, Goldstein habe trotz Auflagen Kryptowährungen verwendet. 

Goldsteins Anwälte hatten diese Bedingung als überzogen und potenziell berufsgefährdend kritisiert – insbesondere mit Blick auf sensible, anwaltlich geschützte Informationen. Doch Richterin Lydia Kay Griggsby wies sowohl den Einspruch als auch einen Eilantrag zur Herausgabe von Aussagen eines mutmaßlich bestochenen Zeugen zurück.

Ermittler werfen Goldstein Täuschung vor

Goldstein, dem unter anderem Steuerhinterziehung, Abgabe falscher Steuererklärungen und unwahre Angaben bei Hypothekenanträgen zur Last gelegt werden, streitet alle Vorwürfe ab. Dennoch verschärfte sich die Lage im März weiter, als die Staatsanwaltschaft ihm vorwarf, versucht zu haben, einen Zeugen mit Kryptowährungen zu beeinflussen – eine Person mit detailliertem Wissen über Goldsteins Kanzlei und Einkünfte. 

Goldstein verlangte daraufhin Einsicht in die Aussagen des Zeugen vor der Grand Jury und beschuldigte die Behörden, das Gericht gezielt in die Irre geführt zu haben. Die Staatsanwaltschaft reagierte gereizt: Man warf dem Anwalt vor, unter Umgehung geltender Regeln geheime Informationen aus dem Verfahren erschleichen zu wollen.

Trotz der angespannten juristischen Auseinandersetzungen ist der zeitliche Fahrplan des Verfahrens inzwischen festgelegt. Die Auswahl der Geschworenen beginnt am 12. Januar 2026, der eigentliche Prozess startet am folgenden Tag. Bereits im Laufe des Jahres 2025 finden mehrere Anhörungen und Fristen zur Einreichung von Anträgen statt. 

Goldsteins Doppelleben sorgt für Aufmerksamkeit

Der Fall des Anwalts hat über juristische Kreise hinaus für Aufsehen gesorgt – nicht zuletzt wegen Goldsteins Nähe zur Social-Media-Persönlichkeit Dan Bilzerian, der ihn als „verantwortungslosen Zocker“ bezeichnete. 

Medienberichten zufolge soll Goldstein zwischen Mai 2022 und Mai 2024 rund 51 Millionen US-$ in Poker-Duellen gegen einen einzigen Spieler gewonnen, bei anderen Events – wie einer Geburtstagsfeier von Kevin Hart – aber hohe Verluste erlitten haben. Seine Einnahmen wurden offenbar nicht oder nur unzureichend beim Finanzamt deklariert. Zudem steht der Vorwurf im Raum, er habe Kryptowallets genutzt, um Geldbewegungen zu verschleiern und gerichtliche Auflagen zu umgehen. Auch bei mehreren Hypothekenanträgen soll Goldstein falsche Angaben gemacht haben.

Update vom 22.05.2025: Tom Goldstein wehrt sich weiterhin gegen Steuerbetrugsvorwürfe

Tom Goldstein hat in seinem Steuerverfahren sieben neue Anträge eingereicht, mit denen er die Anklage des US-Justizministeriums massiv infrage stellt. Laut seiner Verteidigung seien zentrale Anklagepunkte entweder rechtlich unhaltbar oder verjährt. 

Besonders brisant: Die Verteidigung wirft den Ermittlern vor, die Grand Jury durch intime, irrelevante Fragen zu Goldsteins Sexualleben beeinflusst zu haben.

Steuerzahlungen längst erfolgt

Ein weiterer Punkt der Verteidigung: Goldstein habe in allen fraglichen Jahren Steuererklärungen abgegeben und die entsprechenden Rückstände inklusive Strafzahlungen inzwischen vollständig beglichen. 

Die Anklage wegen „willentlicher Nichtzahlung“ sei damit haltlos, da solche Fälle bisher nie strafrechtlich verfolgt worden seien, wenn die Steuern nachträglich gezahlt wurden.

Unklare Kriterien bei Mitarbeitergehältern

Auch die Vorwürfe, wonach Goldsteins Kanzlei Mitarbeiter bezahlt haben soll, die kaum oder gar nicht gearbeitet hätten, sieht die Verteidigung kritisch. Entweder falle dieses Verhalten nicht unter die geltenden Steuergesetze – oder die entsprechenden Paragrafen seien zu vage, um eine Strafverfolgung zu rechtfertigen. 

Zudem fehle im Anklageschrift der Nachweis, dass Goldstein selbst diese Zahlungen als Betriebsausgaben deklariert oder bewusst veranlasst habe.

Hinweis auf Verjährung und Beweismangel

Goldsteins Team beantragt außerdem die Einstellung mehrerer Anklagepunkte für das Jahr 2016 mit Verweis auf die Verjährungsfrist. 

Parallel fordern die Anwälte eine detaillierte Offenlegung durch die Staatsanwaltschaft: Eine genaue Aufschlüsselung von Gewinnen und Verlusten aus dem Glücksspiel sowie genaue Angaben zu den bemängelten Kanzleiausgaben fehlen laut Antrag bislang. Ohne diese Informationen sei eine angemessene Verteidigung nicht möglich.


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