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Tom Goldstein: Tasche voller Geld wird zum Beweisstück

  • Richterliche Entscheidung: Aussagen zu 968.000 US-$ Bargeld bleiben als Beweismittel im Prozess gegen Tom Goldstein zulässig.
  • Widersprüche vor Gericht: Goldstein bezeichnete das Geld einmal als Pokergewinn, einmal als Darlehen.
  • Millionenschwerer Steuerfall: Insgesamt 22 Anklagepunkte wegen Steuerhinterziehung, Scheinarbeitsverhältnissen und Falschangaben.

Ein unscheinbarer Reisekoffer wird für den prominenten US-Richter Tom Goldstein zum juristischen Bumerang. 2018 soll Goldstein demnach auf einem Flug von Hongkong nach Washington, D.C. eine Tasche mit exakt 968.000 US-$ in bar dabei gehabt haben. Bei der Kontrolle durch US-Zollbeamte erklärte er den riesigen Bargeldbetrag als „Pokergewinne“. Wenig später bezeichnete er denselben Betrag gegenüber der US-Steuerbehörde IRS jedoch als Darlehen. Diese widersprüchlichen Aussagen sind nun offiziell vor Gericht verwertbar.

Tom Goldstein.
Die Schlinge um Goldstein zieht sich immer enger.

 

Am 7. Oktober 2025 lehnte die zuständige Bundesrichterin Lydia Kay Griggsby einen Antrag der Verteidigung ab, diese Aussagen unter Berufung auf das Recht, die Aussage zu verweigern, zu unterdrücken. Goldstein sei während der Zollkontrolle nicht in Polizeigewahrsam gewesen, daher sei keine sogenannte „Miranda-Warnung“, also der Hinweis auf das Recht zu schweigen, erforderlich gewesen. Die Staatsanwaltschaft darf nun also die Aussagen und das Bargeld als Beweismittel im kommenden Prozess verwenden.

Pokergewinne Teil eines mutmaßlich millionenschweren Betrugssystems

Das mysteriöse Geldbündel ist derweil aber nur ein Puzzlestück in einem deutlich komplexeren Fall. Der ehemalige Betreiber der renommierten Rechts-Plattform SCOTUSblog soll über Jahre hinweg Pokergewinne in Millionenhöhe nicht ordnungsgemäß versteuert haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Goldstein über 50 Millionen US-$ in exklusiven Privatspielen gewonnen, aber nie beim IRS deklariert hat. Gleichzeitig habe er über seine Kanzlei Goldstein & Russell PC verdeckte Zahlungen abgewickelt, Scheinarbeitsplätze erfunden und persönliche Ausgaben als betriebliche Kosten deklariert.

Insgesamt 22 Anklagepunkte stehen im Raum, darunter Steuerhinterziehung, Beihilfe zu gefälschten Steuererklärungen und Falschangaben bei Hypothekenanträgen. Die Ermittler behaupten auch, Goldstein habe versucht, eine Kanzleimitarbeiterin mit Krypto-Boni und einem 10.000-US-$-„Anreiz“ daran zu hindern, mit den Behörden zu kooperieren.

Keine Verjährung, kein Freispruch in Sicht

Auch der Versuch, mehrere Anklagepunkte wegen angeblich abgelaufener Verjährungsfristen streichen zu lassen, scheiterte. Das Gericht entschied, dass sogenannte „Tolling Orders“ rechtzeitig beantragt wurden, vor allem wegen Goldsteins ausgedehnter Auslandsaufenthalte. Die Entscheidung, ob seine Zeit im Ausland die Fristen tatsächlich unterbricht, trifft nun eine Jury im Hauptprozess.

Goldstein bekannte sich bei der jüngsten Anhörung erneut in allen Punkten für nicht schuldig. Der eigentliche Prozess beginnt erst am 13. Januar 2026 vor dem United States District Court in Maryland.

    Yannick Schroth

    Yannick findet man immer dort, wo das WLAN stabil ist und Poker gespielt wird. Als digitaler Nomade schreibt er seit Jahren über das, was ihn wirklich packt: spannende Hände, emotionale Showdowns und die Menschen hinter den Chips. Während des Studiums machte er sich selbständig, um seine Reisen mit dem Schreiben zu finanzieren, blieb dann aber zumindest journalistisch am Pokertisch hängen. Heute liefert er Hintergrundberichte, News und Momentaufnahmen aus der Szene.

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