Ein vermeintlicher €26.000 Euro-Jackpot sorgt seit einem guten Jahr für einen Rechtsstreit zwischen einem Automaten-Zocker und der Spielbank Bad Homburg. Der Streitpunkt: Auf dem Automaten erschien die hohe Gewinnsumme von €26.000 Euro, die Spielbank spricht jedoch von einem Computerfehler und will derzeit lediglich €218,37 Euro auszahlen.
Jackpot oder technischer Fehler?
Der Fall ereignete sich bereits im September 2025. Der Spieler Jörg T. saß an einem Spielautomaten der Spielbank Bad Homburg und erzielte angeblich zunächst einen Gewinn von €218,37 Euro. Einige Minuten später zeigte das Gerät allerdings plötzlich einen Betrag von knapp €26.000 Euro an.
Der Spieler brach natürlich in Jubelstimmung aus, fotografierte die Anzeige und verlangte natürlich die Auszahlung des vermeintlichen Jackpots.
Die Spielbank weigerte sich jedoch und sieht die Sache völlig anders. Nach ihrer Darstellung waren nur die €218,37 Euro der tatsächliche Gewinn. Die spätere Anzeige der deutlich höheren Summe sei durch einen technischen Fehler entstanden und habe einen Gewinn an einem anderen Automaten dargestellt.
Die Spielbank verweist dabei auf verschiedene Beweismittel, darunter Spielbons, Zeugenaussagen, Unterschriften und Videoaufnahmen.
Was zählt bei einer falschen Gewinnanzeige?
Inzwischen beschäftigt der ungewöhnliche Fall das Frankfurter Landgericht. Eine Videoaufnahme des Abends liegt zwar vor, ist allerdings nicht scharf genug, um eindeutig zu klären, welche Summe auf dem Display angezeigt wurde.
Damit steht eine grundsätzliche Frage im Raum: Muss eine Spielbank einen Betrag auszahlen, der auf einem Automaten angezeigt wird, auch wenn dieser nachweislich aufgrund eines technischen Fehlers erscheint?
Eine außergerichtliche Einigung kam nicht zustande, da der Spieler auf sein Recht und die komplette Summe besteht. Das Gericht will seine Entscheidung am 4. September verkünden.
Bis dahin bleibt offen, ob aus einem vermeintlichen €26.000 Euro-Jackpot tatsächlich ein Anspruch auf die Auszahlung wird oder ob der Spieler sich mit 218,37 Euro begnügen muss.
