Automatensteuer sinkt um 6,6 % – Hessisches Finanzgericht sieht 80 % Schwarzmarkt

Im Dezember 2024 hat der deutsche Staat durch die virtuelle Automatensteuer nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis) für Finanzen 16,85 Millionen eingenommen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Einnahmen damit um 6,6 % gesunken. Der besorgniserregende Abwärtstrend ist somit weiter in vollem Gange. Das Hessische Finanzgericht hat jüngst in zwei Urteilen zur virtuellen Automatensteuer einen möglichen Grund genannt: In den Urteilsbegründungen geht das Gericht von einem Anteil des Schwarzmarkts in Höhe von 80 % aus!

Starker Schwarzmarkt könnte schwache Steuereinnahmen erklären

Bei zwei aktuellen Klagen zur virtuellen Automatensteuer musste das Hessische Finanzgericht entscheiden, ob die Automatensteuer in der jetzigen Form mit Verfassungsrecht und Unionsrecht in Einklang ist. Entgegen der Auffassung der Kläger wurde dies vom Gericht bestätigt. Allerdings sind die Urteilsbegründungen äußerst interessant, denn das Gericht erkennt an, dass eine Einsatzbesteuerung von 5,3 % unter dem Strich zu einer hohen Besteuerung führt.

Diese hohe Besteuerung wiederum führe dazu, dass der Schwarzmarkt für Spieler interessant werde. Zum Hintergrund: Die Einsatzbesteuerung führt in der Praxis dazu, dass die Glücksspielanbieter mit deutscher Lizenz die Auszahlungsquoten der Slots senken müssen. Im Durchschnitt liegen die RTP-Werte (Return to Player) 5 bis 6 Prozentpunkte unter dem internationalen Niveau.

Starker Schwarzmarkt könnte schwache Steuereinnahmen erklären

Somit gewinnen die Spieler in deutschen Online-Casinos durchschnittlich weniger als in Online-Casinos ohne OASIS und Co. Das Hessische Finanzgericht kann dieses Problem nicht lösen, da es sich um eine politische Entscheidung handelt. Aber es ist bemerkenswert, dass deutsche Richter einen besseren Blick auf die Gesamtsituation haben als Politiker, die sich mit der Glücksspielregulierung beschäftigen.

Der Bundesfinanzhof könnte in laufenden Revisionen der beiden genannten Verfahren (Aktenzeichen und IX R 28/24 und IX R 27/24) noch zu der Auffassung kommen, dass die virtuelle Automatensteuer entweder nicht verfassungsgemäß oder nicht mit Unionsrecht in Einklang zu bringen ist. Allerdings deutet momentan nichts darauf hin, dass eine derartige Entscheidung getroffen wird.

Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 dauert zu lange

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 enthält eine Regelung zur Evaluierung (Paragraf 32), in der vorgegeben ist, dass bis zum 31. Dezember 2023 ein Zwischenbericht zum aktuellen Stand der Glücksspielregulierung vorgelegt werden muss. Der endgültige Bericht soll bis zum 31. Dezember 2026 fertig sein. Danach ist eine regelmäßige Evaluierung im Abstand von fünf Jahren vorgesehen.

Es ist positiv, dass überhaupt eine Evaluierung stattfindet. Überprüft wird, ob die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags 2021 erreicht werden. Dazu gehört insbesondere der Spielerschutz. Nimmt man einen Schwarzmarktanteil von 80 % an, lässt sich einfach feststellen, dass der Spielerschutz derzeit auf einem sehr niedrigen Niveau ist.

Es wäre sinnvoll, die Evaluierung vorzuziehen, um nicht erst 2027 damit zu beginnen, Schlussfolgerungen aus der Evaluierung zu ziehen und Änderungen am Glücksspielstaatsvertrag 2021 vorzunehmen. Das Problem ist allerdings, dass sich die Bundesländer auf dieses Vorgehen einigen müssten.

Schon bei den Verhandlungen zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 hat sich gezeigt, dass dies ein äußerst schwieriges Unterfangen ist. Die Leidtragenden sind am Ende die zahlreichen Glücksspiel-Fans in Deutschland, die aufgrund der mangelhaften Regulierung des Online-Glücksspiels die Zeche zahlen müssen.


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