Bundesverfassungsgericht: Malta-Buchmacher müssen Wettsteuer bezahlen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerden zweier Malta-Buchmacher abgewiesen. In den Beschwerden ging es um die deutsche Wettsteuer vor dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Damals mussten Wettanbieter in Deutschland unabhängig vom Firmensitz 5 % von jedem Wetteinsatz als Wettsteuer an den Staat abführen.

Bundesverfassungsgericht sieht kein Problem mit Wettsteuer

In der Begründung zur Ablehnung der beiden Verfassungsbeschwerden (1 BvR 2253/23, 1 BvR 115/24) der Wettanbieter aus Malta argumentiert das BVerfG, dass nicht ausreichend dargelegt worden sei, warum der Bund keine Gesetzgebungskompetenz habe. Das war das zentrale Argument der Anwälte der beiden Buchmacher.

Das BVerfG verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof aus dem Jahr 2020, in dem dargelegt wird, dass es möglich ist, zusätzlich zur Glücksspielabgabe, die Buchmacher in Malta bezahlen müssen, auch noch eine Wettsteuer in Deutschland zu kassieren. Genau diese doppelte Belastung bemängelten die beiden Buchmacher.

Dabei wurde auch das Argument angeführt, dass aufgrund der Wettsteuer die Belastung für die Buchmacher höher als die Gewinnspanne gewesen sei. Doch das BVerfG sieht darin kein Problem. Vielmehr betont das Gericht, dass dieser Effekt sogar erwünscht sein kann, um die Marktentwicklung für einen besseren Spielerschutz insgesamt zu dämpfen.

Spannendes Urteil im Blick auf neue Glücksspielsteuer

Die alte Wettsteuer wurde durch eine allgemeine Glücksspielsteuer für Online-Glücksspielanbieter und Online-Buchmacher abgelöst. Seit Mitte 2021 werden vom Spieleinsatz 5,3 % Glücksspielsteuer abgezogen, ganz gleich, ob es sich um virtuelle Spielautomaten oder Sportwetten handelt. Es gibt diverse Verfahren, um diese Glücksspielsteuer auf europäischer Ebene zu bekämpfen.

Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts könnte allerdings darauf hindeuten, dass die Glücksspielsteuer in der aktuellen Form bleiben wird. Das darf man durchaus kritisch sehen, denn auch das Bundesverfassungsgericht berücksichtigt in der Begründung nicht, dass der Markt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht kleiner wird durch die Glücksspielsteuer.

Die Glücksspielanbieter und Buchmacher, die ohne deutsche oder europäische Lizenz in Europa aktiv sind, zahlen meist nur geringe Lizenzgebühren für Offshore-Lizenzen. Die Glücksspielsteuer oder die Wettsteuer bezahlen diese Anbieter nicht. Deutsche Behörden haben keine Möglichkeit, das Geld zwangsweise einzuziehen.

Das Hauptproblem der deutschen Glücksspielsteuer ist nicht, dass Buchmacher in Malta einen Profit erzielen. Die Frage ist vielmehr, ob die deutsche Glücksspielsteuer nicht dazu führt, dass am Ende der Spielerschutz in Deutschland erheblich leidet. Mit dieser Frage musste sich das Bundesverfassungsgericht bei den aktuellen Verfassungsbeschwerden allerdings nicht auseinandersetzen.

Die Politik sollte diese Problematik jedoch möglichst zeitnah angehen. Ansonsten wächst der Schwarzmarkt in Deutschland weiter. Bei den Online-Casinos scheint die Situation deutlich dramatischer zu sein als bei den Buchmachern. Das könnte etwas damit zu tun haben, dass es die Wettsteuer in Deutschland schon seit 2012 gibt, während die allgemeine Glücksspielsteuer erst 2021 eingeführt wurde.

Eventuell führen die abgewiesenen Verfassungsbeschwerden dazu, dass maltesische Wettanbieter in Zukunft den deutschen Markt meiden. Das wäre allerdings kein Vorteil, denn dann blieben nur noch einige wenige Wettanbieter, die nicht in Malta beheimatet sind, um den deutschen Markt zu bedienen. Die entstehenden Lücken wurden mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Offshore-Buchmacher geschlossen.

Vielleicht wäre es langsam an der Zeit, eine europäische Regulierung des Online-Glücksspiels in Angriff zu nehmen. Derzeit hat jedes EU-Land eigene Regeln. Das passt nicht zu einem offenen Binnenmarkt ohne Grenzen. Beim aktuellen Tempo der Entwicklungen in der EU ist es aber wahrscheinlich unrealistisch, darauf zu hoffen, dass eine EU-weite Glücksspielregulierung noch in diesem Jahrhundert eingeführt wird.


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