Eine österreichische Spielerin will 27.000 € von einem Online-Casino mit Sitz in Malta zurückhaben. Doch die Rückerstattung der Verluste, zu der ein österreichisches Gericht den Casino-Betreiber verurteilt hat, funktioniert bislang nicht. Allerdings lässt sich die Österreicherin nicht einschüchtern und geht nun einen kreativen Weg: Notfalls will die Spielerin das Geld über die Europäische Zentralbank (EZB) einziehen.
Maltesisches Online-Casino verweigert Rückerstattung an Österreicherin
Regelmäßige Besuche in einem Online-Casino waren für eine Österreicherin fatal. Insgesamt verlor die Dame 27.000 €. Ermuntert durch die Berichterstattung über mögliche Rückerstattungen von Verlusten in maltesischen Online-Casinos suchte sich die Spielerin einen Anwalt. Beim folgenden Verfahren verurteilte ein österreichisches Gericht den maltesischen Casino-Betreiber zur Rückerstattung der 27.000 €.
Die Begründung war so einfach wie nachvollziehbar: Das maltesische Casino hatte und hat in Österreich keine Lizenz in Österreich. Deswegen war das Angebot nach Ansicht des Gerichts nicht legal. Doch das bedeutet noch lange nicht, dass die Österreicherin ihr Geld zurückbekommt. Malta hat für derartige Fälle vorgesorgt.
Mit der sogenannten Bill 55 verhindert Malta, dass maltesische Glücksspielanbieter aus dem Ausland belangt werden können. Rückerstattungen werden somit wirkungsvoll verhindert. Viele Rechtsexperten gehen davon aus, dass die Bill 55 nicht mit Europarecht in Einklang steht. Aber einstweilen gibt es keine Chance, in Malta das Geld zurückzubekommen.
Doch für die Spielerin aus Österreich ist das nicht das Ende. Das oberste österreichische Gericht hat entschieden, dass die Dame ihr Recht auf Rückerstattung nicht nur in Malta, sondern auch in Österreich durchsetzen darf. Allerdings hat der Glücksspielanbieter keine Niederlassung und auch kein Bankkonto in Österreich.
Im nächsten Schritt will die Österreicherin nun versuchen, über die Europäische Zentralbank in Frankfurt ihr Geld zu bekommen. Die Idee ist einfach: Das Urteil des Obersten österreichischen Gerichts sollte genügen, um die 27.000 € direkt vom Bankkonto des Glücksspielanbieters einzutreiben.
Der Weg über die EZB ist nötig, weil sich die Bank des Glücksspielanbieters weigert, die 27.000 € auszuzahlen. Doch im nächsten Schritt soll die Bank von einem Gericht zu einer Drittschuldnerin erklärt werden. Danach wäre es möglich, über die Einlagen der Bank bei der EZB die 27.000 € zu bekommen.
Rückerstattung vielleicht erst in einigen Jahren
Aktuell gibt es wenig Hoffnung, dass der eingeschlagene Weg zu einem schnellen Erfolg führen wird. Wahrscheinlich wird der Glücksspielanbieter alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um gegebenenfalls die Rückerstattung der 27.000 € zu verhindern. Deswegen gehen Experten davon aus, dass es selbst im besten Fall Jahre dauern wird, bis die Spielerin zu ihrem Recht kommt.
Immerhin gibt es in Österreich eine Verjährungsfrist von 30 Jahren, sodass viel Zeit bleibt, um die Ansprüche durchzusetzen. Die Frage ist eher, wie lange es den Glücksspielanbieter und das dazugehörige Bankkonto geben wird.
Hoffnung gibt es von anderer Seite. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist aktuell mit einem Verfahren befasst, in dem geprüft wird, ob die Bill 55 europarechtlich einwandfrei ist. Sollte die Bill 55 kippen, wäre es wahrscheinlich einfacher, die Rückerstattung durchzusetzen. Aber der Staat Malta und die maltesischen Glücksspielanbieter haben sich in der Vergangenheit als äußerst kreativ erwiesen, wenn es darum ging, Rückerstattungen zu verhindern.
Auch in Deutschland gibt es Spieler, die über Klagen versuchen, verlorenes Geld zurückzubekommen. Dabei geht es in erster Linie um Verluste, die vor dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 entstanden sind. Eine einheitliche Linie ist nicht zu erkennen. Mal verurteilen Gerichte einen Glücksspielanbieter zu einer Rückerstattung, mal werden die Forderungen der Spieler abgelehnt. Es wird Zeit, dass der EuGH in dieser Angelegenheit Klarheit schafft.