Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat in einem bemerkenswerten Urteil Spielerklagen mit der Begründung abgewiesen, dass die Zuständigkeit im Firmensitz-Land des Glücksspielanbieters liege. In dem aktuellen Verfahren versuchte eine ausländische Forderungskäuferin Geld zurückzuholen, das Spieler in Casinos mit Firmensitz in Malta verloren hatten. Wenn sich die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts durchsetzt, könnte dies bedeuten, dass das Ende der Spielerklagen eingeleitet ist.
Zuständigkeit für Spielerklagen: Deutschland oder Malta?
In den vergangenen Jahren haben sich zahlreiche deutsche Gerichte mit Spielerklagen beschäftigt. Mittlerweile ist ein eigenes Geschäftsfeld entstanden, zu dem auch die Klägerin im aktuellen Fall gehört. Die Forderungskäuferin wollte vor Gericht die Rückzahlung verlorener Gelder in Online-Casinos durchsetzen. Doch das Oberlandesgericht Zweibrücken hat diesen Versuch ausgebremst.
Die Forderungskäuferin kann nun versuchen, in Malta die verlorenen Gelder der Spieler einzuklagen. Ob es dazu allerdings kommen wird, darf bezweifelt werden, denn Malta hat mit der umstrittenen Bill 55 ein Gesetz geschaffen, das die Casino-Betreiber mit maltesischer Lizenz vor derartigen Forderungen wirkungsvoll schützt.
Das Geschäftsmodell der Forderungskäuferin könnte somit vor dem Aus stehen. Nachdem diverse Spielerklagen in Deutschland erfolgreich durchgesetzt wurden, entwickelte sich ein vermeintlich lukratives Geschäftsmodell. Unternehmen oder Anwälte kaufen den betroffenen Spielern ihre Forderungen für einen Bruchteil des Gesamtbetrags ab.
Die Spieler bekommen somit garantiert einen kleinen Teil ihrer Verluste zurückerstattet. Die Käufer der Forderungen spekulieren darauf, dass sie vor Gericht deutlich höhere Beträge erzielen können. Aber diese Wette ist zumindest im aktuellen Fall nicht aufgegangen. Wenn sich diese Rechtsprechung durchsetzt, wird die kleine, aber agile Spielerklagen-Branche schnell in sich zusammenfallen.
Das Oberlandesgericht Zweibrücken sieht keine internationale Zuständigkeit für die Spielerklagen. Da Deutschland weder Leistungsort noch Erfüllungsort sei, könnten Gerichte auch nicht über die Spielerklagen entscheiden. Wenn der Leistungsort und Erfüllungsort aus juristischer Sicht in Malta liegen, ist das ein großer Erfolg für die Betreiber der Online-Casinos.
Das Gericht folgte nicht der Argumentation der Klägerin, die eine Anknüpfungstatsache darin sah, dass das schädigende Ereignis in Deutschland stattgefunden habe. Würde das Gericht dieser Begründung folgen, wären deutsche Gerichte wahrscheinlich für jede Online-Dienstleistung, die in Deutschland erbracht wird, zuständig.
Spielerklagen-Branche hilft in erster Linie sich selbst
Der aktuelle Fall illustriert sehr schön, dass selbst bei erfolgreichen Spielerklagen die Spieler oft wenig gewinnen. Wenn den Spielern nur ein kleiner Prozentsatz des verlorenen Geldes zurückerstattet wird und der Forderungskäufer den Löwenanteil kassiert, ist das durchaus problematisch. Es ist aber verständlich, dass die Spieler die hohen finanziellen Kosten einer Klage durch mehrere Instanzen nicht auf sich nehmen möchten.
In Malta wurden erst kürzlich zwei österreichische Urteile zur Rückzahlung von Casino-Verlusten ausgehebelt, indem die Vollstreckung verweigert wurde. Maltesische Gerichte bestätigten die Rechtmäßigkeit der abgelehnten Vollstreckung. Zumindest haben die Spieler, die ihre Forderungen rechtzeitig an einen Forderungskäufer abgetreten haben, eine kleine Rückzahlung erhalten.
Es könnte sein, dass das Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken die ohnehin abebbende Welle der Spielerklagen endgültig beendet. Zwar laufen aktuell auch EU-Verfahren, in denen es um die umstrittene Bill 55 geht. Aber wenn sich die OLG-Rechtsprechung durchsetzt und Spielerklagen in Zukunft vor maltesischen Gerichten gebracht werden müssen, wird sich wohl kaum noch ein Anwalt oder Forderungskäufer finden, der sich auf dieses Risiko einlässt.