Bei einer spektakulären Razzia in Görlitz wurden mehrere Spielhallen wegen unerlaubten Glücksspiels geschlossen. Der Betreiber, ein stadtbekannter Unternehmer, sitzt in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, unerlaubtes Glücksspiel ermöglicht zu haben. Überdies geht es um Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung.
Spielhallen müssen nach Razzia in Görlitz schließen
Für einige Glücksspiel-Fans und das Personal in diversen Spielhallen Görlitz war die Razzia eine faustdicke Überraschung. Plötzlich stürmten Polizisten und andere Beamte in die Spielhallen, um Spielgeräte, Geld und Dokumente sicherzustellen. Schon jetzt kann festgestellt werden, dass es sich um eine erfolgreiche Razzia gehandelt hat, denn es wurden wichtige Beweise sichergestellt.
Mit diesen Beweisen soll dem Betreiber der Spielbank nachgewiesen werden können, dass die Betreiber-Firma keine glücksspielrechtliche Erlaubnis hat. Damit sind die kompletten Angebote in den Spielhallen illegal. Die Folgen für den Unternehmer sind schon jetzt erheblich. Aufgrund von Verdunkelungs- und Fluchtgefahr wurde Untersuchungshaft gegen den stadtbekannten Unternehmer erlassen.
An elf Standorten wurden gleichzeitig Durchsuchungen durchgeführt. An der Aktion waren sechs staatliche Behörden beteiligt. Sichergestellt wurden Speichermedien, diverse technische Geräte, ein luxuriöser Pkw und Bargeld. Der Fall geht allem Anschein nach weit über Verstöße gegen Glücksspielgesetze hinaus.
Allerdings könnten gerade die Verstöße gegen die Glücksspielregulierung dazu beitragen, dass der festgenommene Unternehmer am Ende eine hohe Strafe bekommt. Ein großer Vorteil könnte dabei sein, dass sich die Verstöße und eventuelle Straftaten in den Spielhallen wahrscheinlich relativ einfach beweisen lassen, nachdem bei der Razzia alle wichtigen Dokumente und Spielgeräte sichergestellt wurden.
Es soll sogar die Möglichkeit gegeben haben, in den Spielhallen Bargeld vom Konto abzuheben. Das ist jedoch ausdrücklich verboten. Wenn ein Spieler ein komplettes Geld verliert und zum nächsten Geldautomaten gehen muss, soll ein Abkühlungseffekt auftreten. Dieser ist aber nicht gegeben, wenn es möglich ist, Bargeld unmittelbar neben dem Spielgerät oder der Spielhalle zu ziehen.
Nicht alle Geschäfte des Spielhallen-Betreibers geschlossen
Bemerkenswert ist, dass es einige Geschäfte des Spielhallen-Betreibers gibt, die auch in Zukunft weiterlaufen werden. Besonders hervorzuheben ist das Fahrgastschiff EMS Berzdorf, das wohl noch im Besitz des Unternehmers sein soll. Allerdings ist der Unternehmer nicht mehr als Geschäftsführer tätig.
Auch das Café „Bikini“ wurde nicht geschlossen. Die Mitarbeiter wiesen sogar in den sozialen Medien darauf hin, dass das Café nichts mit den aktuellen Vorwürfen zu tun habe. In den nächsten Wochen und Monaten muss sich zeigen, welche Geschäfte am Ende tatsächlich überleben. Da auch Steuerhinterziehung und Insolvenzverschleppung zu den Vorwürfen gehören, kann es durchaus sein, dass am Ende nicht nur die Spielhallen geschlossen werden müssen.
Beschuldigter verzichtet auf Stellungnahme
Der beschuldigte Unternehmer hat sich bislang weder gegenüber der Polizei noch gegenüber der Öffentlichkeit zu Wort gemeldet. Das ist generell eine gute Strategie, denn zum aktuellen Zeitpunkt könnte der Beschuldigte die ganze Sache nur schlimmer machen. Ein Anwalt ist beauftragt und kümmert sich um den Fall.
Die Untersuchungshaft war wohl nicht von Anfang an geplant. Vielmehr hatte der Unternehmer bei den Durchsuchungen versucht, einen Laptop zu verstecken und die Razzia zu behindern. Deswegen sei der Unternehmer in Gewahrsam genommen worden. Eigentlich war geplant, den Unternehmer nach der Razzia laufen zu lassen.
Aufgrund der sichergestellten Beweise, unter anderem 190.000 € in bar und 400 kg Münzgeld, beantragte die Staatsanwaltschaft Görlitz Untersuchungshaft. Der zuständige Richter kam diesem Wunsch aufgrund der vorgelegten Beweise nach. Das ist ein klarer Hinweis darauf, dass die Razzia erfolgreicher als geplant war.
