
Laut Bundesarbeitsgericht haben Nachtarbeiter das Recht auf einen „angemessenen Nachtzuschlag“. Der Zugang zu „betrieblicher Weiterbildung“ muss ihnen offen stehen und auf Wunsch gibt es auch mal eine zusätzliche „arbeitsmedizinische Untersuchung“. – Pokerfirma.de allerdings gewährt keinen weiteren Urlaub. Eine neue Kolumne muss her und das möglichst bald. Schließlich hat uns George lang genug warten lassen. Ich werde gleich mal anrufen. Hoffentlich störe ich nicht beim Abendessen. Oder beim Frühstück? Egal, Kolumnisten sind harte Hunde und über den „angemessenen Nachzuschlag“ können wir immer noch reden.
GöS