
Nach den Bestimmungen der deutschen Eisenbahn Verordnung (EVO) Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)) wird das „missbräuchliche Ziehen der Notbremse, unbeschadet sonstiger Ansprüche“ mit 200 Euro bestraft. Da heißt es scharf kalkulieren, wenn man die Asse hat und der zehn Kilometer lange Tunnel erbarmungslos näher kommt. Wie viel muss da im Pot sein, dass sich die Investition lohnt und wie kalkuliert man die gefährlichen „sonstigen Ansprüche“? – Lesen Sie bitte die aktuelle Kolumne „Danzer Daneben“. Praktisch live aus dem Speisewagen und exklusiv bei Pokerfirma.de
GöS