Johnny Lütkenhorst vom Concord Card Casino, dem Lizenzgeber des „EPT Snowfest“ erklärte dem Werthan im Cafe Kafka in Wien, das ganze nochmal, weshalb zwei Herren vom Finanzministerium die EPT besuchten und damit für Aufregung sorgten.
Johnny Lütkenhorst: „Bei dem Ganzen ging es um die so genannte Gewinnstgebühr. Das Wort Gewinnst bezieht sich auf den eigentlichen Gewinn. Also das, was man erhält, abzüglich des geleisteten Einsatzes, nennt das Finanzministerium dann Gewinnst. Da gibt es dann diese Regelung, dass bei Glücksspiel, das außerhalb der Monopolverwaltung veranstaltet wird, ein Betrag von 25% Prozent vom Gewinnst einzubehalten ist.“
Werthan: „Also, bei einem Buy-In von € 1.000 und ich gewinne, was eher unwahrscheinlich ist, beim Turnier € 10.000, dann ist von € 9.000 die Gewinnstgebühr zu bezahlen. Das wären dann €2.250. Diesen Betrag müsste dann das Casino einbehalten oder der Veranstalter oder müsste der Spieler selbst das Geld abliefern beim Herrn Minister für Finanzen?“
Johnny Lütkenhorst: „Darüber streiten sich die Finanzämter auch, weil es noch nie dazu gekommen ist, das etwas bezahlt wurde. Theoretisch aber müsste das einbehalten werden.“
Werthan: „Warum werden die 25% nicht einbehalten, wenn es dieses Gesetz gibt?“
Johnny Lütkenhorst: „Weil Poker kein Glücksspiel ist und dieses Gesetz bezieht sich auf Glücksspiel.
In mehreren Urteilen wurde schon belegt, dass es sich bei Poker nicht um ein Spiel handelt, bei dem es überwiegend vom Glück abhängig ist, ob man gewinnt oder nicht. Das Concord Card Casino hat es in den letzten Jahren immer wieder gehabt, dass diese Gewinnstgebühr eingefordert wurde. Wir haben es zweimal komplett ausjudiziert beim Verwaltungsgerichtshof und haben beide Male recht bekommen.“
Werthan: „Was machten also die Finanzbeamten an diesem Tag im schönen Hinterglemm?“
Johnny Lütkenhorst: „Die beiden kamen nicht überraschend, sondern angekündigt. Sie waren schon am Anfang der Veranstaltung einmal vor Ort und hatten schon vorher angefragt, was wir dort veranstalten werden. Das einzige was sie wollten, war eine Erhebung. Sie bekamen einen so genannten Nachschauauftrag vom Ministerium. Sie haben sich die Teilnehmerzahlen geholt, die Anzahl der Gewinnränge und was ausbezahlt wurde, um eben die hypothetische Zahl der Gewinnstgebühr zu erhalten. Es wurde aber noch nie eine Gewinnstgebühr bezahlt, weil eben Poker laut Gericht kein Glücksspiel ist und diese Gebühr eben nur bei Glücksspielen angewendet werden würde. Das ganze ist auch nichts neues, das ist kein neuer Schmäh der Finanzbehörde, sondern es ist eine Situation mit der sich schon jeder Turnierveranstalter oder jeder Card-Casino Betreiber herumärgern musste. Aber es ist definitiv nicht so, das irgendetwas bezahlt wird in Zukunft. Es ist ein Fakt, dass dieses Gesetz nicht anwendbar ist auf das Pokerspiel und die Finanzbeamten wissen auch, dass das ganze im Sand verläuft. Im Prinzip ist das ganze ein Verschwenden von Steuergeldern.“
Werthan: „Danke, ich glaub ich verstehe es“
Johnny Lütkenhorst: „Gerne.“
..wie es gerade in D passiert, werden in österreich scheinbar ebenfalls die fledermäuse entsandt, um zu schauen, ob sich eine erhebung denn überhaupt lohnen würde….dass mit dem gesetz bekommt dann auch später noch hin….
Häh?! „Weil Poker kein Glücksspiel ist …“ Poker wird in Österreich als Glücksspiel eingestuft.
wenn es als glückspiel eingestuft wäre, dann widerspräche es dem glückspielmonopol. selbstverständlich gibt es auch ausserhalb des monopols glückspiele,wie zb lotterien zu gunsten der freiwilligen feuerwehr. diese müssen aber eine abgabe von 48% machen, aber auch diese steuer wird bei poker nicht gefordert.
Verstehe ich dich richtig Werthan, dass du meinst, Poker wird in Österreich nicht zu den Glücksspielen gezählt?
also wenn ich im ccc wien an dem blackjack tisch gewinne müsste ich 25% abgeben?
hab ich bisher nicht beobachtet dass dies so gehandhabt wurde
dann lernst du jetzt eine neue facette des österreichischen rechts kennen – im concord wird kein black jack gespielt. Es wird Concord Aces angeboten und das fällt nicht unter das Glücksspielgesetz 😉