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Die Schweizer Pokerwelt schaut nach Herisau

Fast drei Jahre ist es her, als 30 Beamte den Pokerclub „Gling“ der Gebrüder Allemann in Herisau stürmten. Morgen Dienstag, kommt der Fall endlich vor Gericht. Das zu erwartende Urteil wird ein weiterer Puzzlestein in der neuen Glücksspielgesetzgebung der Schweiz sein.

Der Vorfall vom 17. Dezember 2010 noch einmal kurz zusammengefasst. Nachdem Pokerturniere außerhalb der Casinos im Juni 2010 von einem Tag auf den anderen untersagt wurden, schlossen nach und nach die verschiedenen Veranstalter ihre Lokale. Auch der Pokerclub „Gling“ hatte am 17. Dezember 2010 sein letztes Turnier. Ein Abschied, bei dem die Stammgäste des Gling noch einmal kostenlos um diverse Sachpreise spielen konnten und sentimental der „guten alten Zeit“ nachtrauern konnten. Unterbrochen wurde das Freeroll von 30 Beamten, die das Lokal stürmten, da die Veranstaltung angeblich illegal sei.

Seitdem gibt es einen Rechtsstreit, der nun in Herisau vor Gericht beendet wird. Marc Horisberger ist der rechtliche Vertreter der Gebrüder Allemann. Und dass kaum einer die Schweizer Pokerszene so gut kennt wie er, ist unbestritten. Das gilt auch für das Glücksspielgesetz. Die ESBK vertritt weiterhin die Meinung, dass das Turnier damals dem geltenden Glücksspielgesetz widerspreche. Sie sieht in dem Freeroll einen eindeutigen Verstoss, denn es gab etwas zu gewinnen (Sachpreise), es wurde ein Einsatz geleistet (die optionale Stuhlmiete) und Poker sei überwiegend vom Glück abhängig und damit eindeutig dem Glücksspielgesetz unterzuordnen.

Dass Marc Horisberger, die Brüder Allemann und vermutlich die komplette Pokerschweiz das anders sehen, ist klar. Vor allem sei der Einsatz beim schon im Vorfeld erklärten Abschiedsturnier vollkommen sinnfrei. Das sieht auch SVP-Nationalrat Lukas Reimann so. Gegenüber 20min.ch äußerte er sich so: „Ein Turnier zu stürmen, bei dem man weiss, dass es das letzte vor der Clubschliessung ist, halte ich für absoluten Verhältnisblödsinn.“ Zudem wird Lukas Reimann, der sich unermüdlich für die Regulierung von Pokerturnieren außerhalb der Spielbanken einsetzt, auch bei der Verhandlung morgen in Herisau mit dabei sein.

2014 soll das neue Glücksspielgesetz der Schweiz endlich fertig sein – mit einer entsprechenden Regelung über Pokerturniere, die auch außerhalb der Spielbanken stattfinden dürfen. Und genau deshalb ist der Prozess in Herisau so wichtig, denn hier könnte erstmals eine genaue Definition und Rechtsansicht über Pokerturniere geben.


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