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Entscheidung um den Glücksspielstaatsvertrag

Diskutiert wurde der neue Glücksspielstaatsvertrag schon im Oktober, heute aber soll er bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin unterschrieben werden. Trotz Verfassungsbedenken und Kritik aus allen Richtungen bleiben die 15 Bundesländer bei ihrer restriktiven Glücksspielvariante und riskieren so weiterhin Gegenwind von der EU.

Bereits im Juli hatte die EU-Kommission den ersten Entwurf kritisiert. Statt sieben Lizenzen und Netzsperren sind es in der neuen Fassung nun 20 Lizenzen und keine Netzsperren, aber der Kerninhalt wurde nicht verändert. Der neue Glücksspielstaatsvertrag steht nun noch mehr unter Kritik als der alte, denn viele geben dem alten Vertrag bereits an der Casino- und Lottomisere die Schuld. Der neue Vertrag sieht keine wesentliche Verbesserung vor, sondern lediglich ein Mindestmaß an Öffnung im Sportwettensektor – das allerdings zu so schlechten Konditionen, dass die Lizenzen wieder unattraktiv werden.

Wie die „Welt“ in ihrer gestrigen Ausgabe berichtete, hat der ehemalige Verfassungsrichter  Rudolf Steinz ebenfalls Bedenken gegen den neuen Vertrag, da er in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig sei. Auch hält Steinz die hohe Besteuerung der Sportwetten nicht für eine geeignete Maßnahme, um den Grau- und Schwarzmarkt im Online-Wettsektor in den Griff zu bekommen. Der neue Vertrag biete ähnlich viele Kritikpunkte wie schon der letzte und er ist überzeugt, dass diese Kritik aus Brüssel wieder kommen wird.

Obwohl Schleswig-Holsteins neuer Weg von der EU begrüßt wird, können sich die anderen 15 Bundesländer nicht darauf einigen, einen Schritt in diese Richtung zu gehen. Dass es dann zwei verschiedene geltende Glücksspielrechte in Deutschland geben wird, macht die Sache nicht unbedingt einfacher.

Heute steht die Unterzeichnung des neuen Glücksspielstaatsvertrages bei der Ministerpräsidentenkonferenz auf dem Programm und mit 1. Januar 2012 soll dann dieses neue Gesetz gelten. Man darf gespannt sein, wie lange es dauert, bis es die ersten Klagen den neuen Vertrag geben wird – und hoffen, dass bald deutschlandweit eine „schleswig-holsteinische“ Regelung gefunden wird.


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