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Erste Haftstrafen im Wettskandal

Seit Oktober läuft das Verfahren, nun ist es also soweit. Das erste Urteil zum wohl größten Wettskandal der Sportgeschichte ist gefällt: Die 13. Strafkammer des Bochumer Landgericht hat die Angeklagten für schuldig befunden und ist bei den Strafen nicht gerade zimperlich geblieben. Alle Beschuldigte wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Über ein halbes Jahr zog sich der Prozess gegen die Wettbetrüger hin, nun gab es die Urteile. Wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges verurteilte der Vorsitzenden Richter Carsten Schwadrat Tuna A. zu drei Jahren und acht Monaten und Stevan R. zu drei Jahren und elf Monaten Haft. Nürretin G. erhielt wegen Betruges drei Jahre Haft. Die drei Verurteilten saßen monatelang in Untersuchungshaft, weshalb ein Teil ihrer Strafe bereits als verbüßt gilt.

Das Gericht blieb bei allen Angeklagten unter den von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafen. Für A. waren vier Jahre und drei Monate gefordert, für R. vier Jahre und für G. drei Jahre und neun Monate Haft. Das Verfahren gegen den Mitangeklagten Kristian S., der bislang nicht gestanden hat, war am Mittwoch wegen der undurchsichtigen Beweislage abgetrennt worden.

Die Angeklagten A., R. und G. zeigten sich im Verlauf des Prozesses geständig und gaben zu Protokoll, sowohl Fußballspiele manipuliert, als auch Spieler bestochen zu haben. Von den ursprünglich 32 Begegnungen, die laut Anklage geschoben waren, wurden lediglich noch 18 für die Strafzumessung berücksichtigt. Darunter befanden sich auch Partien des Zweitligisten VfL Osnabrück, Spiele der A-Junioren-Bundesliga und in der Schweiz. Die Urteile gegen A., R. und G. – von Staatsanwalt Andreas Bachmann in seinem Plädoyer als „Feinde des Sports“ („Habgier und Geltungssucht“) bezeichnet – sind noch nicht rechtskräftig. R.s Anwalt sagte gegenüber Medienvertretern, dass er „höchstwahrscheinlich“ Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen werde.

Das Parallelverfahren vor der 12. Strafkammer des Landgerichts Bochum, in dem unter anderem gegen Ante Sapina und C. verhandelt wird, gerät immer wieder ins Stocken, sodass die Urteile nicht vor Mitte Mai erwartet werden. Sapina wurde bereits als Drahtzieher des Skandals um DFB-Schiedsrichter Robert Hoyzer im Jahre 2005 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt, bekam jedoch nach kurzer Zeit gelockerte Haftbedingungen und manipulierte während der Freigänge erneut Fußballpartien.

Der Deutsche Fußball Bund (DFB) zeigte sich im Übrigen zufrieden mit den Urteilen gegen A., R. und G. Wolfgang Niersbach, DFB-Generalsekretär, sagte: „Wir begrüßen es als Sportverband, wenn staatliche Gerichte diese Verfehlungen konsequent verfolgen“.

Quelle: dpa/sid


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