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EuGH: keine Steuerdiskriminierung gegen Poker-Pros

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat im Rechtsstreit zwischen zwei italienischen Poker-Pros und der Steuerbehörde zugunsten der Spieler entschieden. Pier Paolo Fabretti und Cristiano Blanco sollten Steuern auf Turniergewinne, die sie im Ausland erzielt haben, Zuhause zahlen.

Pier Paolo Fabretti & Christiano Blanco
Fotos: PokerStars Blog

Team PokerStars Pro Pier Paolo Fabretti (Foto l.) und Cristiano Blanco (Foto r.) mussten bis vor den  Europäischen Gerichtshof, um Recht zu bekommen. Beide Poker-Pros bekamen Anfang Dezember 2011 Zahlungsaufforderungen von der italienischen Steuerbehörde.

Fabretti hatte beim Poker von 2007 bis 2009 mehr als €482.000 in Casinos außerhalb Italiens gewonnen und nicht versteuert, da in Italien Casinogewinne nicht unter die Einkommenssteuer fallen. Ähnlich erging es Blanco, der 2009 €52.000 abgeräumt hatte. Die beiden Poker-Pros reichten Klage ein und mussten durch mehrere Instanzen.

Gestern entschied Richter Aindrias Ó Caoimh zugunsten der beiden Spieler. Der Ire urteilte: „Die Artikel 52 AEUV und 56 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegenstehen, die Gewinne bei Glücksspielen in Spielcasinos in anderen Mitgliedstaaten der Einkommensteuer unterwerfen und ähnliche Einkünfte aus Spielcasinos im Inland von dieser Steuer befreien.“ Damit darf Italien Casinogewinne nicht unterschiedlich handhaben.

Allerdings räumt der EuGH ein, „dass eine solche Ungleichbehandlung als gerechtfertigt angesehen werden könne, wenn sie einer ausdrücklichen Ausnahmebestimmung wie Artikel 52 AEUV, auf den Artikel 62 AEUV verweise, zugeordnet werden könne, und die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gewährleisten solle, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachte und die Verwirklichung des geltend gemachten Ziels auf kohärente und systematische Weise tatsächlich gewährleiste.

Da es für das Urteil nicht relevant war, wurde über das Thema ‚echte Gewinne‘ leider nicht geurteilt. Pier Paolo Fabretti gab an, dass die von der italienischen Steuerbehörde aufgeführten Gewinne „mit Vorsicht betrachtet werden sollten, da sie von einer Website stammten, die lediglich die Bruttobeträge der Gewinne ausweise und eine Reihe von Umständen mit Auswirkungen auf diese Gewinne, wie etwa die Praxis des „Staking“ [SIC], die Verluste und die Kosten, nicht berücksichtige.“

Für die deutschen Spieler ist das Urteil sicherlich nur bedingt interessant, da die steuerliche Grundlage eine andere ist. Dennoch bietet die Entscheidung einige interessante Aspekte und könnte richtungsweisend sein.

Poker und der EuGH sind derzeit ohnehin ein spannendes Thema. Erst vergangene Woche wurde bekannt, dass die Europäische Kommission Schweden vor den  Europäischen Gerichtshof bittet. Grund hierfür ist das schwedische Glücksspielmonopol, welches gegen EU-Richtlinien verstößt.

Quelle: eur-lex.europa.eu


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