Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat einen entscheidenden Erfolg vor Gericht verbucht. Das VG Halle bestätigte den Einsatz von Paymentblocking. Konkret geht es um einen Schweizer Zahlungsdienstleister.
Einmal mehr stärkt ein deutsches Gericht, die deutsche Glücksspielbehörde. In einem Rechtsstreit mit einem Zahlungsdienstleister aus der Schweiz entschied das Verwaltungsgericht Halle zugunsten der GGL.
Damit darf die Glücksspielbehörde dem Schweizer Zahlungsdienstleister untersagen, “nicht nur an konkret bekannten, sondern auch an sämtlichen unerlaubten Glücksspielangeboten mitzuwirken”.
Dieser Blankoscheck zur Untersagungsverfügung soll der GGL helfen, effektiver gegen den nicht lizenzierten Spielbetrieb vorzugehen. Bereits im vergangenen Jahr ging die Glücksspielbehörde gegen einen Zahlungsdienstleister, der mit Red Rhino Ltd zusammenarbeitet, vor.
“Dieser weitere Erfolg beim Einsatz von Paymentblocking zeigt, dass Ländergrenzen kein Hindernis für die Durchsetzung des Glücksspielrechts darstellen. Wir tolerieren unkooperatives Verhalten von Zahlungsdienstleistern nicht. Unternehmen, die sich nicht an die geltenden Gesetze halten, müssen mit Konsequenzen rechnen“ so Ronald Benter (GGL-Vorstand), per Pressemitteilung.