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Glücksspielrecht absurd – Fünf neue Sportwettenlizenzen in Schleswig-Holstein

Die Dänenampel in Schleswig-Holstein arbeitet daran, den „Schaden“, den die vorhergehende CDU/FDP-Regierung in Sachen Glücksspielrecht angerichtet hat, wieder zu beheben. Aber das einzige in Deutschland existierende EU-konforme Glücksspielgesetz gilt noch und so wurden nun auch fünf neue Lizenzen für Sportwettenanbieter vergeben.

Bis zum 26. August 2018 erhalten Admiral Sportwetten (Rellingen), Admiral Sportwetten (Gumpoldskirchen in Österreich), Cashpoint Malta Ltd. (Malta), Ladbrokes International PLC, (Gibraltar) und 888 Germany (Gibraltar) die Genehmigung, auf dem schleswig-holsteinischen Glücksspielmarkt Wetten anzubieten. Damit sind es nun insgesamt zwölf Lizenzen, die seit in Krafttreten des innovativen Glücksspielgesetzes vergeben wurden. Zudem werden aktuell 22 Anträge im Bereich Sportwetten, sowie 22 weitere Anträge für Online-Casinospiele (inklusive Online-Poker) geprüft. Werden die Voraussetzungen erfüllt, dann werden auch weitere Lizenzen vergeben.

Innenminister Andreas Breitner argumentiert damit, dass die Glücksspielanbieter aktuell ein Recht darauf hätten, dass ihre Anträge geprüft und gegebenenfalls auch genehmigt werden. In der Presseaussendung des Innenministeriums heißt es: „Die Anträge werden weiterhin unverzüglich bearbeitet, die Entscheidungen fallen selbstverständlich nach geltendem Recht und Gesetz“, sagte der Minister.

Die vergebenen Lizenzen bleiben bis zu ihrem Enddatum gültig – es sei denn, dass die neue Regierung in Schleswig-Holstein einen Weg findet, das neue Glücksspielgesetz zu kippen und sich dem restriktiven Glücksspieländerungsstaatsvertrag anzuschließen. Der Gesetzesentwurf steht, die Beitrittsintention der aktuellen Regierung ist auch bekannt. Bleibt allerdings die Frage, welche Schadenersatzforderungen sich aus den bereits erteilten Lizenzen ergeben werden. Einen Hoffnungsschimmer, dass das Glücksspielgesetz in Schleswig-Holstein bleibt, gibt es jedoch, denn langsam kommen innerhalb der Regierung Zweifel auf, ob die Rückkehr zur bundesweit einheitlichen Regelung tatsächlich der Stein des Weisen sei.


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