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Glücksspielstaatsvertrag – Status Quo in Kiel und dem Rest der Republik

Während die Glücksspielmärkte weltweit reguliert werden, läuft es in Deutschland schleppend. In Schleswig-Holstein gibt es trotz bestehenden Gesetzes noch keine Lizenzvergabe. Grund ist die Opposition, die der Regierung immer wieder Steine in den Weg legt. Auch in den anderen Bundesländern sieht es nicht besser aus, denn die 15 Ministerpräsidenten halten weiterhin an ihrem Glücksspielstaatsvertrag fest.

Der erste Entwurf wurde von der EU-Kommission heftigst kritisiert und scheiterte auf ganzer Linie. Viel dazu gelernt scheint man jedoch nicht zu haben, denn auch in der neuen Version, gibt es viele Kritikpunkte für Brüssel.

Weiterhin werden Lizenzen begrenzt und Unterschiede bei Sportwetten, Casinospielen oder Online Poker gemacht. Allerdings kommen die 15 Ministerpräsidenten nicht ihrer Pflicht nach und begründen diese Maßnahmen mit wissenschaftlichen Beweisen.

„Dabei fordert auch der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass ein Mitgliedsstaat alle Umstände vorlegen muss, wenn er eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs in der EU durch eine restriktive nationale Maßnahme rechtfertigen will.“ (Dr. Wulf Hambach; Quelle: ISA-Guide)

Doch der aktuelle Entwurf zum Glücksspielstaatsvertrag verstößt nicht nur gegen geltendes EU-Recht, sondern ist auch nach deutschem Verfassungsrecht ein nicht gerechtfertigter Eingriff in die Berufsfreiheit. Zu diesem Entschluss kam Professor Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

Ganz anders sieht es jedoch bei dem Glücksspielgesetz aus Schleswig-Holstein aus. „Schleswig-Holstein kann sich im Vergleich zu E-15 sehr wohl auf „Daten und Belege“ berufen, weshalb die Antwort aus Brüssel vor einem Jahr zu ihrem Entwurf so knapp wie abschließend positiv ausfiel.“ (Zitat: Dr. Wulf Hambach).

Dennoch versucht die Opposition in Kiel mit allen Mitteln, die Umsetzung zu verhindern. Erst am Mittwoch reichten SPD, Grüne und der Südschleswigsche Wählerverband Anträge zur Aufhebung des Gesetzes sowie dem Verzicht auf die Lizenzvergaben im Kieler Landtag ein.

Am 6. Mai stehen die Landtagswahlen an und die SPD gab bekannt, dass man bei einem Wahlsieg das Glücksspielgesetz unverzüglich aufheben möchte und sich den 15 anderen Bundesländern beim Glücksspielstaatsvertrag anschließen möchte.

Generell blickt man bei der SPD ‚optimistisch‘ in die Zukunft. Kurt Beck verkündete diese Woche zum 30-jährigen Jubiläum des “Lotto am Mittwoch“ (Rheinland-Pfalz): „Durch die im Glücksspielstaatsvertrag und im Landesglücksspielgesetz enthaltene Erlaubnispflicht wird sichergestellt, dass nur zuverlässige Personen oder Unternehmen öffentliche Glücksspiele veranstalten und vermitteln. Dies dient insbesondere dem Spieler- und dem Jugendschutz, einem weiteren Ziel des Glücksspielstaatsvertrages.“ In den 30 Jahren summieren sich die Spieleinsätze auf €28,7 Milliarden, wovon 50% an die Gewinner ausgeschüttet wurden.


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