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Insolvenzverfahren: genaue Prüfung bei Caesars

Casinobetreiber Caesars Entertainment steht neuer Ärger ins Haus. Im Insolvenzverfahren bei der Tochterfirma Caesars Entertainment Operating Company (CEOC) haben sich nachrangige Gläubiger vor Gericht durchgesetzt und eine genaue Prüfung von internen Transaktionen erzwingen können.

Anfang des Jahres leitete Caesars Entertainment bei Caesars Entertainment Operating Co. ein Insolvenzverfahren ein. Im Bankrott nach „Kapitel 11“ wird der Betrieb aufrechterhalten, so dass betroffene Casinos nicht geschlossen werden. Gleichzeitig einigte man sich mit vorrangigen Gläubigern, die neben Zahlungen auch Anteile an bestimmten Aktiva erhielten.

Doch die Pläne könnten zunichtegemacht werden. Nachrangige Gläubiger haben nun vor Gericht bewirkt, dass verdächtige Transaktionen innerhalb des Casinokonzerns genaustens noch einmal überprüft werden. Wir wir bereits berichteten, hatte Caesars eine neue Tochterfirma gegründet und nach dem Motto „die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen“ die wertvollen Aktiva weggeschafft.

Die nachrangigen Gläubiger, die nach den aktuellen Plänen nur noch rund 10% ihrer rund $5 Milliarden an Schulden zurückgezahlt bekommen sollen, geben an, dass Caesars so versucht den Wert von CEOC zu schmälern.

Dass die Transaktionen alles andere als üblich waren, zeigte bereits ein Gerichtsurteil im Januar. Richterin Shira Scheindlin urteilte, dass ähnliches Finanzpoker im Rahmen des geplanten Insolvenzverfahren ungesetzlich sind. Für die nachrangigen Gläubiger war es jedoch nur ein Teilerfolg. Caesars darf bei der Untersuchung einen unabhängigen Ermittler bestimmen und so indirekt Einfluss auf das Ergebnis nehmen.


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