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Interview mit Psychologe Gerhard Meyer erhitzt die Gemüter

Erst letzte Woche wurde vom TÜV ein Thesenpapier zu einer Studie über Online-Poker herausgegeben, das kritisch, aber realistisch ist. Gerhard Meyer, Fachpsychologe für Rechtspsychologie, gab radiobremen.de ein Interview, nimmt dabei eine vollkommen konträre Position ein und lässt die Emotionen der Pokerspieler hochkochen.

„Poker hat durchaus gewisse Geschicklichkeitsanteile, bleibt aber letztendlich ein Glücksspiel, da der Faktor Zufall das Spielergebnis wesentlich bedingt.“

„Anschließend haben jeweils sechs Spieler, drei Durchschnittsspieler und drei Experten, an einem Pokertisch insgesamt 60 Hände gespielt.“

„Wir wissen aus Analysen des Pokerspiels, dass die Suchtgefahr hoch ist. Das hat u.a. damit zu tun, dass der Spieler dieser Kontrollillusion erliegen kann.“

(vollständiges Inverview unter radiobremen.de)

Gerhard Meyer maßt sich in diesem Interview an, dass 60 gespielte Hände eine Aussagekraft über Glücks- oder Strategiespiel hätten. Offenbar sind die Entwicklungen der letzten Wochen an ihm vorübergegangen. So wurde Deutschland Weltmeister beim Nationscup der International Federation of Poker (IFP). Gespielt wurde so wie bei den 60 Händen von Meyers Studie Duplicate Poker, da bei dieser Variante die Karten nicht zufällig ausgeteilt werden. An jedem Tisch erhält jeder Platz dieselben Karten, jedes Board an jedem Tisch ist gleich. Damit wird der Zufallsfaktor aus dem Spiel genommen und es entscheidet rein das Können und die Strategie über Sieg oder Niederlage.

Ebenso sehr empfehlenswert ist eben jenes Thesenpapier des Forschungsinstituts für Glücksspiel und Wetten, das den Suchtfaktor bei Online-Poker (speziell No Limit Hold’em) gleich hoch wie bei Sportwetten einstuft.

Spannend wird es in den kommenden Tagen auch wieder in Sachen Glücksspielstaatsvertrag. Nachdem der erste Entwurf im Sommer bei der EU-Kommission kläglich gescheitert war, wollen die 15 Bundesländer ihren neuen Glücksspielstaatsvertrag nun von der EU-Kommission prüfen lassen. Eine Anerkennung durch die EU gilt als unwahrscheinlich, hat sich das EU-Parlament doch erst vor einiger Zeit für eine europaweite Zusammenarbeit und Regulierung des Online-Marktes ausgesprochen. Die Unterschiede zwischen dem neuen Glücksspielgesetz in Schleswig-Holstein und den restlichen deutschen Bundesländern sind eklatant. Da die EU-Kommission das Kieler Gesetz für gut befunden hat, darf man davon ausgehen, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag der anderen Bundesländer einmal mehr als nicht EU-konform abgelehnt werden wird.


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