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New Jersey: erneuter Rückschlag bei Sportwetten

Der Bundesstaat New Jersey träumt davon, Nevada Konkurrenz zu machen. Während Online Poker schon im November angeboten werden soll, so bleiben Sportwetten weiterhin Wunschdenken. Vor Gericht gab es nun eine erneute Absage.

New Jerseys Pläne vom Zockerparadies sind hochgesteckt und es gibt viele Hürden. Anfangs wollte man einen großen Online Markt für Poker, Casino Spiele und Sportwetten. Es waren sogar offene Grenzen geplant und via Internet sollten Kunden aus aller Welt mitspielen.

Allerdings gab es von Beginn an Probleme, sodass es nun vorerst nur Casino Games und Poker am virtuellen Tisch gibt. Und auch nur für Bewohner und Besucher des Bundesstaats an der Ostküste. Die offenen Grenzen sind trotz der Entscheidung zum Wire Act zu riskant und das Thema Sportwetten scheint nicht realisierbar.

Das juristische Gerüst ist gegeben und Anbieter wären vorhanden. Doch die fünf wichtigsten Sportligen machen ihren Einfluss geltend. So zogen NFL, NBA, NHL, MLB sowie NCAA vor Gericht und haben eine Verfügung gegen New Jersey erwirkt. Diese untersagt dem Bundesstaat das Anbieten von Sportwetten.

Als Grundlage sehen die Sportligen den Professional and Amateur Sports Protection Act of 1992 (PASPA). Lediglich Nevada, Oregon, Montana sowie Delaware, die damals Sportwetten anboten, sind nicht durch das Gesetz betroffen. Faktisch ist es jedoch nur noch Nevada, der Sportwetten anbieten darf.

Gouverneur Chris Christie zog vor Gericht, doch der Antrag zur Ablehnung der Verfügung wurde zurückgewiesen. Es ging in die zweite Runde, doch auch hier gab es kein Urteil zugunsten New Jerseys.

Die drei Richter des 3rd U.S. Circuit Court of Appeals in Philadelphia sahen keinen Grund, gegen den PASPA zu entscheiden. Richter Julio M. Fuentes argumentierte: „[Wir] sollen nicht die Weisheit des PASPA, die Gesetze von New Jersey oder die Zweckmäßigkeit der Tätigkeiten, die versucht werden zu regulieren, beurteilen. Wir sprechen nur über die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen als eine Angelegenheit des Verfassungsrechts.


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