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Online-Glücksspiel und Sportwetten – Der Zick-Zack-Kurs hält an

Kein Hase könnte solche Haken schlagen, wie die deutsche Regierung, wenn es ums Glücksspiel geht. Obwohl seit 1. Januar 2012 schon alles geklärt sein sollte, wird jetzt das generelle Online-Glücksspielverbot in Frage gestellt. Auch in Sachen Sportwetten heißt es weiter „Bitte warten“, denn es gab eine neuerliche Fristverlängerung.

Als der Glücksspielstaatsvertrag erstmals 2008 für eine bundesweit einheitliche Regelung sorgte, waren zwar nicht alle glücklich mit dem Gesetz, aber zumindest stand die Regierung einheitlich hinter ihrem Machwerk. Ganz anders sieht es mit dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag aus. Der hätte am 1. Januar 2012 in Kraft treten sollen, aber davon war man weit entfernt. Die einzelnen Länder waren nicht einig, die Europäische Union meldete bei jedem Entwurf schwere Bedenken an. Die Kritik wurde aber nicht ernst genommen, stattdessen schuf man ein rechtliches Chaos.

Die alte Regierung CDU/FDP Regierung in Schleswig-Holstein schuf ein Glückspielgesetz, das nicht nur die EU befürwortete. Für Spieler und Online-Anbieter gab es erstmals Licht am Horizont. Die ersten Lizenzen für Sportwettenanbieter wie Betfair und bwin wurden im Mai vergeben. Allerdings stand da schon die neue Regierung in Schleswig-Holstein fest und die verkündete quasi als erste Amtshandlung, das neue Glücksspielgesetz abzuschaffen und sich dem E-15 Glücksspielstaatsvertrag der anderen Länder anzuschließen. Das ist bislang nicht erfolgt, zumal die Rücknahme der Lizenzen auch unleistbare finanzielle Konsequenzen für die marode Staatskasse hätte.

In den 15 anderen Ländern sieht es noch trauriger aus. Online-Glücksspiel bleibt komplett verboten, maximal 20 Lizenzen werden an Wettanbieter vergeben. Diese 20 Lizenzen sind aber mit der Wettsteuer von 5 Prozent äußerst unattraktiv. Dennoch liegen Bewerbungen vor und eigentlich sollten die Lizenzen auch schon vergeben sein. Das hessische Innenministerium wurde mit dem Verfahren betraut, doch hier folgt eine Panne auf die andere. Zunächst gab es eine Ausschreibung, die man fast übersehen hätte, dann wurden die Anforderungen an die Lizenzwerber mehrfach abgeändert und so gibt es noch immer keine Lizenzen. Bis zum 21. Januar wurde die Frist für die Abgabe der Konzepte nun wieder verlängert.

Zumindest in Sachen Online-Glücksspiel war sich die Regierung bislang einig – das Teufelszeug muss verboten bleiben. Das galt bis zu dieser Woche. Denn jetzt äußerte der Bundesgerichtshof seine Bedenken am Online-Verbot. Man verweist dabei auf die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs, der den Glücksspielstaatsvertrag als eu-rechtswidrig eingestuft hat.

Alles zusammen erweckt den Eindruck, als wolle die Regierung Zeit schinden, bis es eine eu-weite Regelung gäbe. Sowohl für das Online- als aus das Live-Angebot. Aber auch die EU lässt das Thema Glücksspiel schleifen und so sieht es vielmehr danach aus, als würde der Chaos-Zustand im rechtsunsicheren Raum noch lange Zeit erhalten bleiben.


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