News

Online Glücksspiel: Gericht verweigert Erstattung der Verluste

Kein Freifahrtschein auf Kosten der Anbieter. Ein Spieler wollte seine Glücksspielverluste aus dem Spiel im Netz einklagen. Das Landgericht München lehnte jedoch ab.

Mitte März sorgte die Meldung, dass ein Spieler vor dem Landgericht Gießen erfolgreich seine Verluste einklagte, für viele Spekulationen. Der Spieler begründete seine Klage damit, dass Online-Glücksspiel illegal sei und jegliche Verluste damit hinfällig sind. Der Spieler bekam Recht, Entain musste zahlen.

In einem anderen Fall klagte ein Spieler kürzlich rund €7.000 von PokerStars ein. Der Spieler aus Baden-Württemberg verzockte diese Summe im Casino des Poker Rooms und erhielt vom Landgericht Mosbach ebenfalls Recht zugesprochen. Eine Klagewelle scheint jedoch nicht bevorzustehen.

Das LG München I entschied nun in einem ähnlichen Fall, dass es vom Spieler „lebensfremd“ ist, anzunehmen, Online-Glücksspiel ist erlaubt. „Denn zum einen ist aus Funk- und Fernsehen allgemein bekannt, dass Online-Glücksspiel in Deutschland mit Ausnahme von Schleswig-Holstein verboten ist. […]

Zum anderen ist der Kläger, soweit er ohne Beweisangebot vorträgt, in der Annahme gehandelt zu haben, das von der Beklagten angebotene Glücksspiel sei legal, beweisfällig geblieben“ so das Urteil.

Des Weiteren gilt das Glücksspielverbot auch für die Spieler: „Durch die Teilnahme am Online-Glücksspiel liegt dem Kläger als Leistendem ebenfalls ein Verstoß gegen ein Verbotsgesetz zur Last, denn der Kläger hat durch seinen Vortrag nicht ausräumen können, in objektiver und subjektiver Hinsicht durch die Teilnahme an einem unerlaubten Glücksspiel den Tatbestand des § 285 StGB erfüllt zu haben.

Wer also illegal spielt, muss sich auch den Konsequenzen bewusst sein. Wie Prof. Dr. Marc Liesching kommentierte: „Das Urteil [aus Gießen] sendete gerade mit Blick auf die Spielsuchtprävention ein fatales Signal.

Denn es nährte den Spielertraum, die eigenen Verluste bei Online-Casinospielen nachträglich wieder rückgängig machen zu können, während Gewinne natürlich willkommen blieben […]

Dieser Traum dürfte nun geplatzt sein: In einem aktuellen Urteil […] wies das Landgericht München I die Klage eines Spielers gegen einen Online-Casinoanbieter mit sorgfältiger Begründung ab. […] Die suchtfördernde Fata Morgana eines „Spiels ohne Risiko“ löst sich in der Klarheit der Urteilsbegründungen auf.

Unter dem Strich gibt es somit keine eindeutige Meinung seitens der Gerichte. Wer also glaubt, seine Verluste schnell wieder einklagen zu können, schließt nur eine weitere Wette ab. Die Rolle des Casinos übernehmen Juristen, statt Hausabgabe sind Fixkosten sowie Anteile im Falle eines Gewinns fällig.


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
4 Comments
Inline Feedbacks
View all comments