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Online Poker – Glücksspielstaatsvertrag soll geändert werden

Bei der jährlichen Ministerpräsidentenkonferenz wurde eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrags beschlossen. Die Regierungschefs der Länder möchten eine Beschränkung der Sportwettenlizenzen aufheben. In Sachen Online Poker gibt es leider keine Fortschritte.

Im Ostseebad Warnemünde trafen sich die Regierungschefs der 16 Bundesländer, um diverse Themen zu besprechen. Die Hauptdiskussionspunkte waren die „Zukunft des rechtlichen Rundfunks“ sowie Flüchtlingspolitik.

Ebenfalls zur Sprache kam eine Überarbeitung des Glücksspielstaatsvertrags. Hier will man endlich nachbessern. Allerdings kann man das abschließende Statement nicht wirklich als positiv deuten. So will man zwar die Beschränkung von 20 Lizenzen für Sportwettenanbieter aufheben, doch in den anderen Bereichen scheint man nicht aus den Fehlern gelernt zu haben.

Poker wird namentlich nicht erwähnt, doch wird sicherlich in die „Online Casino“-Kategorie fallen. Hier will man Sperrmaßnahmen erörtern beziehungsweise den „Vollzug […] nachhaltig verbessern“. Aufhorchen lässt vor allem ein geplantes monatliches Verlustlimit von €1.000, welches für Poker-Pros das Aus wäre.

Hier ein Auszug aus dem Presseschreiben:

– Die Begrenzung der Konzessionen für Sportwetten von 20 soll aufgehoben werden. Konzessionen sollen künftig anhand von qualitativen Mindeststandards vergeben werden.

– Die obersten Glücksspielaufsichtsbehörden werden gebeten näher zu prüfen und zu berichten, wie der Vollzug gegenüber illegalen Online-Glücksspielangeboten (insbesondere illegalen Lotterieangeboten, Sportwettenangeboten, Online-Casinoangeboten) kurz– und mittelfristig nachhaltig verbessert werden kann und inwieweit perspektivisch die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts zur weiteren Stärkung des Vollzugs in diesen Bereichen beitragen kann.

– Die obersten Glücksspielaufsichtsbehörden werden gebeten, bei der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages (§ 32 GlüStV) auch die Vereinfachung der Identifizierung und Authentifizierung der Spieler im Internet den Ersatz des monatlichen Einsatzlimits im Internet von 1.000 EUR durch ein Verlustlimit von 1.000 EUR und die Nutzung der bundesweiten Sperrdatei bei weiteren Glücksspielen zu prüfen.

– Darüber hinaus werden die obersten Glücksspielaufsichtsbehörden gebeten, die aktuelle tatsächliche Entwicklung im Bereich von Online-Casinoangeboten zu analysieren und unter Berücksichtigung der Erfahrungen in anderen europäischen Ländern zu prüfen, welche regulatorischen Maßnahmen dazu beitragen könnten, die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages in diesem Bereich besser zu erreichen.


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