News

Poker im österreichischen Glücksspielgesetz verfassungswidrig?

Das neue österreichische Glücksspielgesetz hat bei den Pokerspielern nicht gerade für Zufriedenheit gesorgt, auch die Pokeranbieter sind alles andere als glücklich mit der „Pokerlizenz“. Universitätsprofessor Günther Winkler, der als der Experte zu diesem Thema gilt, sagt nun, dass das neue Gesetz in Hinblick auf Poker sogar verfassungswidrig sei.

Im Rahmen des neuen Glücksspielgesetzes ist eine eigene Pokerlizenz vorgesehen. Die Ausschreibung dafür ist noch nicht erfolgt und viele glauben auch nicht, dass sie jemals zur Ausschreibung kommt. Prof. Günther Winkler hat sich mit der Novelle des Gesetzes auseinandergesetzt und bestätigt diese Vermutung nun und geben noch einen Schritt weiter, dass Poker im Glücksspielgesetz sogar verfassungswidrig sei.

Konkret sieht Winkler die „Verstaatlichung von Poker“ als verfassungswidrig an. Seit 1993 mit Eröffnung des Concord Card Casinos gibt es in Österreich gewerbliche Anbieter für Poker. Zwar gab es immer wieder Gerichtsverfahren, allesamt gingen aber zu Gunsten der privaten Anbieter aus. Durch Aufnahme von Poker ins Glücksspielgesetz fällt das Pokerangebot nun unter das Glücksspielmonopol, was einer „Verstaatlichung“ gleichkommt. Winkler bezeichnet dies als Angriff auf das Eigentumsrecht.

Für Professor Winkler ist eine neuerliche Novelle des Glücksspielgesetzes unausweichlich. Er sieht in der gewerberechtlichen Regelung von Poker den einzig gangbaren Weg.

Wen das Thema weitergehend interessiert, dem sei Winklers Buch „Poker und Pokersalons in der Glückspielgesetzgebung“ empfohlen.

Erschienen im Springer Verlag, 1. Auflage 2011, 365 S., ISBN 978-3-7091-0944-1. Bestellbar unter http://www.springer.com/law/international/book/978-3-7091-0944-1


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
7 Comments
Inline Feedbacks
View all comments