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Rechtsanwalt Axel Mittig – Ist nach dem Staatsvertrag vor dem Staatsvertrag?

Rechtsanwalt Axel Mittig kennt man in der Pokerszene. Er beschäftigt sich ausführlich mit dem Glücksspielrecht und dabei auch speziell mit Poker. Für Pokerfirma.de hat er die wichtigsten Aspekte zur jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Sportwettenmonopol zusammengefasst.



Ist nach dem Staatsvertrag vor dem Staatsvertrag?

Wie es weitergeht im Glücksspielsektor der Bundesrepublik? Darüber streiten derzeit hauptsächlich die Politiker der verschiedenen Bundesländer: Bayern zum Beispiel will das Monopol erhalten. Niedersachsen will es sogar auf Automatenspiel und Pferdewetten ausdehnen. Schleswig-Holstein favorisiert ein Lizenzmodell. Im Grunde werden also alle Varianten in den Ring geschickt. Ob am Ende eine einheitliche Lösung aller Bundesländer steht, bleibt abzuwarten. Man kann hieran angesichts der unterschiedlichen Meinungen durchaus Zweifel haben. Konsequenz wäre dann, dass jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kochen würde bzw. in den jeweiligen Bundesländern unterschiedliche Regelungen gelten würden.

Allerdings spielt sich mit den Regelungen zum Automatenspiel der Großteil des Dilemmas auf Bundesebene ab. Wenn sich hier nichts bewegt, haben die Bundesländer das Problem, dass „ihre“ Glücksspielbereiche zwangsläufig liberaler gehandhabt werden müssten als derzeit. Anders wäre die Verhältnismäßigkeit des Glücksspielsektors insgesamt nicht zu erreichen.

Es wird sich daher sehr wahrscheinlich die Erkenntnis durchsetzt, dass eine einheitliche Regelung unausweichlich ist und der Bund und die Länder einen gemeinsamen Weg finden müssen. Eine solche Regelung muss gefährlichere Glücksspiele stärker sanktionieren und weniger gefährliche liberaler handhaben. Die Verhältnismäßigkeit aller Glücksspielsektoren zueinander bzw. deren jeweilige Beschränkung muss bundesweit – unabhängig von Gesetzgebungskompetenzen – hergestellt werden.

Ob ein solches System dann letztlich zu einem Gesamtmonopol, zu einem Lizenzmodell oder zu einer Mischform führt und wo genau in diesem System das Pokerspiel stehen wird, bleibt abzuwarten. Nur eines scheint sicher: Die Entscheidung werden der Bund und die Länder danach treffen, aus welchem Modell sie den größten finanziellen Nutzen ziehen. In der Schwierigkeit und Komplexität dieser Prognoseentscheidung liegt vermutlich das eigentliche Problem der Bundesrepublik, wenn es darum geht, die zukünftige Ausgestaltung des Glücksspielmarkts zu regeln.

RA Axel Mittig
Mittig Thalmann Stoll
Rechtsanwälte
Grindelallee 20
20146 Hamburg
Kontakt: [email protected]

Teil 1: Der EuGH und der Glücksspielvertrag – Die Entscheidung

Teil 2: Die unmittelbaren Folgen – was gilt jetzt


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