Aber Hallo, was ist denn da passiert? Hat die Münchner Redaktion der ehrwürdigen Süddeutschen Zeitung aus Lust und Laune in trüben fremden BILD-Gewässern gefischt oder gehören Titel wie „Das ist nicht mein Po – Poker um nackte Tatsachen“ ab jetzt fix in die Range der möglichen Überschriften?
Sonst ist der Artikel wirklich nett geschrieben. Man erfährt exklusiv das Neuste zu einer Affäre, die es niemals auch nur im Ansatz gab. Pokerfirma.de hatte seinerzeit berichtet. Jetzt gibt es ein gerichtliches Nachspiel zu dem frei erfundenen „Bericht“ in der „frau aktuell“. Das war zu erwarten, ist wenig überraschend und würde alleine niemals ausreichen, um die Kollegen von der Süddeutschen in die Tastatur greifen zu lassen.
Vielleicht schreibt unsere geschätzte Kolumnistin Sandra Naujoks jetzt noch Rechtsgeschichte. In den Enzyklopädien des Pokerns hat sie ihren Platz ja ohnedies bereits fix reserviert. Gegendarstellungen sind ja nichts Neues. Werden oft schon wissentlich in Kauf genommen, interessieren wenig und verstecken sich dann schlussendlich oft in den düsteren, wenig genutzten hinteren Teilen des entsprechenden Blattes.
Wenn man der Süddeutschen glauben darf – und nie würde ich mir da ernsthafte Zweifel erlauben – sprach sogar der sicher ehrwürdige Richter von der Möglichkeit einer „neuen Rechtssprechung“. Sandra Naujoks und ihr Rechtsbeistand hatten nämlich eine Gegendarstellung inklusive einem authentischen Foto eingefordert Ein für uns juristischen Amateure durchaus verständliches Ansinnen. Immerhin war der Text zur erfundenen „Karibik Sause“ mit einem durchaus appetitlichen Bikini-Mädchen samt Cowboyhut versehen. Und damit das Bild auch rund ist, gab es quasi als Beweis noch zwei Spielkarten, die keineswegs unschuldig im Bikinihöschen steckten. So wie sich ein sicher geknechtet und überarbeiteter Bildredakteur der „frau aktuell“ eine Pokerspielerin eben mal vorstellt.
Gleiches Recht auf spektakuläre Aufmerksamkeit für alle. Und wenn da irgendein halbnacktes Cowboygirl einen schlecht erfundenen Affairentext aufhübschen darf, könnte man zumindest darüber nachdenken, dass gerichtlich stattgegebene Gegendarstellungsbegehren ebenfalls mit attraktivem Bild ein wenig lesenswerter zu gestalten. Mit diesem Antrag konnte sich Sandra Naujoks allerdings vorerst nicht durchsetzen. Gegendarstellung ja – Bild nein. Vereinfacht zusammengefasst. Vielleicht gibt es ja noch ein Nachspiel am Oberlandesgericht. – Ganz sicher gibt es eine neue Sandra Naujoks Kolumne (ohne Bikini und ohne Cowboyhut – dafür mit witzigen Gedanken zum entspannten Umgang mit traumatischen Ereignissen).