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Schweizer Geldspielgesetz: Endspurt der Vernehmlassung

Die letzte Woche der Vernehmlassung zum neuen Geldspielgesetz in der Schweiz ist angebrochen. Es gab viele Aktionen und Reaktionen, einzig Swiss Casinos hüllt sich nach wie vor in Schweigen. Zahlreiche Spieler sind der Aufforderung zur Äußerung nachgekommen und bis zum 20. August hat man noch Zeit, Stellung zu beziehen.

Da unsere Interviewanfrage an Swiss Casinos bis heute unbeantwortet blieb, haben wir Michel Besson, Direktionsadjunkt beim Bundesamt für Justiz um eine Stellungnahme gebeten. Von ihm haben wir auch die genaue Zusammensetzung der Arbeitsgruppe, die den Gesetzesentwurf ausgearbeitet hat, in Erfahrung gebracht. Insgesamt haben 17 Personen mitgewirkt:

Co-Präsidium der Studienkommission:
Co-Präsidium Bund: M. Besson
Co-Präsidium Kantone: J. Guinand

Redaktionsgruppe BJ:
A. Benoît, Patricia Kaiser, M. Hilti

Mitglieder der Studienkommission:
Comlot: 2 Vertreter (M. Richard, P. Philipona)
Casinoverband: 2 Vertreter (M. Friedrich, G. Häberling)
Swisslos: 1 Vertreter (R. Fasnacht)
Loterie Romande: 1 Vertreter (J.-L. Moner-Banet)
Sport-Toto: 1 Vertreter (R. Hegi)
Kleinlotterien: 1 Vertreter (G. Mann)
Spielsuchtbekämpfung: 1 Vertreter (J.-F. Savary)
Kant. Strafverfolgung: 1 Vertreter (T. Perler)
ESBK: 2 Vertreter (J.-M. Jordan, R. Schneider)
ESTV: 1 Vertreter (U. Jendly)
Seco: 1 Vertreter (F. Lörtscher)
Bundesamt für Sport: 1 Vertreter (W. Rauch)

Aus dieser Liste ist auch ersichtlich, dass der Casinoverband durch zwei Personen vertreten war. Damit ist es eigentlich unverständlich, dass der Casinoverband durch Swiss Casinos nun gegen den Gesetzesentwurf vorgeht. Laut Michel Besson ist diese Vorgehensweise im Grundsatz unbedenklich. Er bezeichnet das Vernehmlassungsverfahren als Möglichkeit „Transparenz über die Interessenlagen herzustellen – auch über jene der Spielbankenbranche“.

Auch erklärt er Pokerfirma gegenüber die Wichtigkeit des Vernehmlassungsverfahrens: „In der Schweiz wird zu jeder Gesetzesänderung eine sogenannte Vernehmlassung durchgeführt. Dabei können sich die politische Parteien, die Kantone, wichtige Verbände und weitere interessierte Personen zum Vorhaben äußern. Gestützt auf die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens arbeitet die Exekutive (der Bundesrat) eine sogenannte Botschaft an die Legislative (die Bundesversammlung) aus. Die Botschaft ist der konkrete Vorschlag des Bundesrates, wie ein Gesetz geändert werden soll. Die Vernehmlassung hat in der Praxis oft erheblichen Einfluss auf den Gesetzesentwurf, welchen der Bundesrat dem Parlament vorlegt. Dies trotz dem Umstand, dass der Bundesrat völlig frei ist, in welchem Umfang er den Inhalt der Eingaben aus dem Vernehmlassungsverfahren berücksichtigt.“

Der Casinoverband hat seinen Standpunkt gegen die Veranstaltung von Geldspielturnieren (Poker/Jassen) in seiner Antwort klar dargelegt. Felix Gasser hat seine Meinung auf anonymespieler.ch ebenfalls klar gemacht. Auch Martin Bertschi und Marco E. Wiederkehr haben ihre Schreiben öffentlich gemacht und Spieler aufgefordert, sich anzuschließen.

Bis zum 20. August läuft die Vernehmlassung noch und so lange haben Spieler die Möglichkeit, mit ihren Antworten auf das Gesetz Einfluss zu nehmen. Nationalrat Lukas Reimann sieht 2018 als realistischen Zeitpunkt für ein Inkrafttreten des Gesetzes. Das ist vor allem in der schnellen Onlinewelt eine gefühlte Ewigkeit, sollte den Spielern aber auch vor Augen führen, wie schwer es ist, eine Änderung am Geldspielgesetz vorzunehmen. Wer jetzt den Kopf in den Sand steckt und seine Meinung für sich behält, darf sich 2018 nicht beklagen, was man es anders machen hätte können.

Infos rund um das neue Geldspielgesetz findet Ihr in der Facebook Gruppe „Pokern fürs Schweizer Volk“.


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