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Texas Hold’em wird umbenannt oder nur ein Abzockversuch?

Da ist ein Buchhändler, der ganz legal über einen Großhändler erstandene Pokerbücher feil bietet. Vor ein paar Tagen bekam er eine Abmahnung, weil eines der Bücher „Texas Hold’em“ heißt. Ein anderer verkauft auf ebay seinen Chipkoffer „Texas Hold’em“, kurz darauf bekommt er eine Abmahnung. Muss „Texas Hold’em“ umbenannt werden oder versucht sich da einer in frecher Geldbeschaffung?

Werthan ist ja vieles, aber Rechtsexperte ist er nicht und deshalb ein Versuch die Dinge werthangerecht zu erzählen.
Ein Herr Joachim Wolf aus Jena hat sich im Februar 2007 die Marke TEXAS HOLD’EM für die unterschiedlichsten Waren und Dienstleistungen registrieren lassen. Im Mai 2005 ließ er durch das Patentamt dies auch eingetragen.
Und weil der Herr Wolf ein ganz Gewiefter ist und er wahrscheinlich gar nicht genau wusste, was denn „Texas Hold’em“ ist, es aber im Fernsehen oder sonst wo öfters hörte, dürfte er sich gedacht haben, dass da Kohle zu machen ist und das auch noch ganz ohne Aufwand. So ließ er die Marke „Texas Hold’em“ gleich für Waren- und Dienstleistungen, wie Büchern, Schönheitspflege, Fahrzeuge, Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser, Schuhe, Raucherartikel und Streichhölzer sichern – sicher ist sicher.

Jetzt kommt noch ein selbsternannter „Abmahner“ ins Spiel, nämlich ein gewisser Herr Jörg Kindling mit der seriösen Geschäfts-Emailadresse [email protected]. Der vertritt angeblich die Rechte von Herrn Martin Joachim Wolff und fordert, einem Rundumschlag gleich, von allen Geld, die das Wort „Texas Hold’em“ irgendwie gebrauchen. Dummerweise heißt aber der eingetragene „Rechteinhaber“ nicht Martin Joachim Wolff aus Binz, sondern Joachim Wolf aus Jena – mit nur einem “f” und Martin und nicht Joachim. Bisher erhielten aber nur kleine Buchhändler, ebay-Verkäufer und ähnliche eine Abmahnung. Gegen die Großen, wie PokerStars, FullTilt Poker oder Everest-Poker, getraute er sich bisher noch nicht zu mahnen . Die kreative Geschäftsidee von Herrn Kindling beinhaltet Forderungen zwischen €130 und €4.000. Nicht schlecht für etwas, das man völlig ohne Leistung haben möchte.

Aber um das ganze Bild noch etwas unseriöser zu machen kommt noch ein weiterer Punkt dazu. In Deutschland braucht man selbstverständlich eine Anwaltszulassung um Rechtsdienstleistungen anzubieten. Nur dummerweise hat Herr Jörg Kindling diese nicht und mahnt trotzdem ab. Damit bringt er sich in Gefahr gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz zu verstoßen. Das heißt soviel wie: keine Anwaltszulassung + Abmahnung für Dritte schreiben = strafbar.

Falls jemand so eine Abmahnung bekommt, rät unser Anwalt nichts bezahlen und vor allem nichts unterschreiben. Wenn der Gesetzgeber solch eine Abzocke wirklich durchgehen lässt, dann wollen wir berechtigterweise an einem Rechtsstaat zweifeln und sofort so schöne Worte wie Auto, Haus, Baum und Bier schützen lassen und ganz viel ungerechtfertigtes Geld verdienen.


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