Sportwettenanbieter und Online Poker Rooms erwarteten mit Spannung das Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Per Presseschreiben wurde jedoch bekannt gegeben, dass Digibet Ltd. den Revisionsantrag zurückgezogen hat und somit kein Urteil gefällt werden musste.
Nicht nur die Poker-Community verfolgte den Fall vor dem Bundesgerichtshof mit Spannung. Immerhin ging es darum, ob die Rechtslage in Schleswig-Holstein den Glücksspielstaatsvertrag infrage stellt.
Das Ergebnis der Verhandlung ist ein wenig überraschend. Wie per Presseschreiben bekannt gegeben wurde, zog Digibet bei einer mündlichen Verhandlung im Februar den Revisionsantrag zurück.
Die Westdeutsche Lotterie GmbH sowie die Bremer Toto und Lotto GmbH hatten den Sportwettenanbieter verklagt, da sie das Angebot der Firma aus Gibraltar als rechtswidrig ansehen. Die Kläger bekamen vor dem Landesgericht Köln sowie dem Oberlandesgericht Köln recht und beide Male ging DigiBet in Revision.
Bezüglich des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) wird erneut am 12. November 2015 vor dem Bundesgerichtshofs verhandelt. Im Verfahren I ZR 203/12 geht es um „Wettbewerbswidrigkeit von Sportwetten ohne die nach dem Glücksspielstaatsvertrag erforderliche Erlaubnis“.
Die staatliche Lottogesellschaft des Landes Sachsen-Anhalt hatte einen nicht namentlich genannten Sportwettenanbieter verklagt. Der Fall wurde 2011 vor dem Landesgericht in Magdeburg verhandelt, bevor es 2012 vor das Oberlandesgericht Naumburg ging.