News

Poker ist Sport: Spaniens Steuerbehörde bittet zur Kasse

Die spanische Steuerbehörde sieht Poker als mentalen Sport an. Allerdings macht dies nun auch Spieler, die in Spanien zu Besuch sind, zu potenziellen Steuerkandidaten.

Ende März veröffentlichte die spanische Steuerbehörde Agencia Tributaria den “Hinweis zur Besteuerung von nichtansässigen Künstlern und Sportlern”. Für die Poker-Community ist dies insofern spannend, da das Kartenspiel ausdrücklich genannt wird:

Was den Begriff „Sportler“ betrifft, umfasst dieser sowohl die sportlichen Aktivitäten, die körperliche Anstrengung erfordern, wie z.B. Athleten, Tennisspieler, Golfer, Rennfahrer, Motorradfahrer oder Radfahrer, als auch diejenigen, bei denen ein geistiger Faktor vorherrscht, wie z.B. Pokerspieler. Tatsächlich erstreckt sich der subjektive Bereich der Konventionsfreistellungsregelungen auch auf Aktivitäten wie Billard, Schachturniere oder Kartenspiele.”

Spannend ist auch, dass derjenige ein Sportler ist, der nicht regelmäßig zu den Karten greift: “Es ist auch wichtig zu klären, dass der „vereinbarte“ Begriff des Künstlers oder Sportlers sowohl für Profis als auch für Amateure gilt.

Künstler oder Sportler im Sinne der Abkommen sind auch diejenigen, die als solche an einem einzigen Ereignis teilnehmen, sodass keine Regelmäßigkeit in der Aktivität des Steuerpflichtigen erforderlich ist.

Wichtig ist zu verstehen, dass die Klassifikation der Steuerbehörde keinerlei Auswirkungen auf den Status von Poker hat. Dies bleibt vorerst ein Glücksspiel. Allerdings ist die Meldung insofern positiv, da es nun als mentaler Sport, ähnlich dem Schach, angesehen wird.

Weniger positiv hingegen, ist die Frage der Steuerpflicht. Denn wie Antonio Martín für El Confidencial berichtet, müssen Gewinne künftig vor Ort versteuert werden. Auch wenn der Spieler im Ausland wohnt und dort andere Gesetze gelten. Dies würde den Anreiz, ein Pokerturnier in Spanien zu spielen, deutlich mindern.

Wie sich die Änderungen auf Poker-Events auswirken, muss sich allerdings zeigen. Laut Agencia Tributaria, zielt das aktuelle Schreiben jedoch nur auf die Klassifizierung von Sportlern beziehungsweise Pokerspielern ab, und nicht auf “Fragen im Zusammenhang mit dem Steuersitz von Künstlern oder Sportlern”.

Wichtig ist zudem, dass bestehende Steuerabkommen, weiterhin gelten: “Bei der Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Einkünften, die von nicht ansässigen Künstlern und Sportlern erzielt wurden, darf die Auswirkung der von Spanien unterzeichneten Steuerabkommen (SA) nicht vernachlässigt werden.

Wie bei anderen Einkünften, die von nicht ansässigen Steuerpflichtigen erzielt werden, ist es in den meisten Fällen notwendig, nicht nur die interne Gesetzgebung zu beachten, sondern auch das spezifische SA, das von Spanien mit dem Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen unterzeichnet wurde, sowie die Kommentare zum Modellabkommen der OECD (insbesondere Artikel 17, der die Regeln für die Aufteilung der Steuerhoheit zwischen den beiden Staaten in Bezug auf diese Einkünfte festlegt) als wesentliches Interpretationselement. […]

Der anwendbare Rechtsrahmen für die Besteuerung von Einkommen, das von nicht ansässigen Künstlern und Sportlern erzielt wird, besteht hauptsächlich aus dem konsolidierten Text des Gesetzes über die Einkommenssteuer für Nichtansässige (TRLIRNR), der durch das Königliche Dekret 5/2004 genehmigt wurde, sowie der zugehörigen Verordnung und im Allgemeinen dem Steuerabkommen, das auf den jeweiligen Fall anwendbar ist, das von Spanien unterzeichnet wurde. Konkret sind die Artikel 13.1.b.3º des TRLIRNR und Artikel 17 oder dessen Entsprechung im OECD-Musterabkommen (MCOCDE) die relevantesten Referenzvorschriften. […]

Tatsächlich unterliegt ein Einkommen, das gemäß Artikel 17 des Steuerabkommens erfasst wird, der Besteuerung im Quellenstaat, in dem der Künstler oder Sportler auftritt, auch wenn er nicht über eine Betriebsstätte oder feste Geschäftseinrichtung verfügt, unabhängig davon, ob es auch im Wohnsitzstaat besteuert wird, der für die Beseitigung der daraus resultierenden Doppelbesteuerung zuständig ist. […].


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
5 Comments
Inline Feedbacks
View all comments