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Bwin versus BGH versus EuGH

Das neue Glücksspielgesetz in Kiel ist unter Dach und Fach, aber von Umdenken und Neuorientierung in Sachen Glücksspielstaatsvertrag ist in Deutschland nichts zu merken. Der Bundesgerichtshof bestätigte am 28. September das Verbot von Sportwetten und Casinospielen im Internet und widersetzte sich damit dem EuGH. Die Sportwettenanbieter nehmen’s gar nicht gelassen. Allen voran will Bwin dagegen vorgehen.

Die Beschlussfassung über das neue Glücksspielgesetz in Kiel war für viele die Hoffnung auf eine Neuorientierung des Deutschen Glücksspiels. Sowohl für die Spieler als auch für die Online-Anbieter. Da sich die übrigen 15 Bundeslänger bis heute nicht auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt haben, bestand nämlich die Hoffnung, dass man sich dem Kieler Gesetz anschließen würde und in manchen Bundesländern wie Sachsen scheint die eiserne Fassade auch zu bröckeln. Der EuGH hat den Glücksspielstaatsvertrag der 15 Länder bereits als EU-gesetzwidrig abgelehnt und im Zuge eines Verfahrens von bet-at-home in Österreich noch einmal die Anforderungen verschärft. Denn da heißt es, dass ein Monopol nur zulässig ist, wenn durch konkrete Straftaten verhindert werden können.

Der Bundesgerichtshof hat nun aber wieder eine ganz andere Richtung eingeschlagen. Da wurde nämlich kommerziellen Anbietern ihr Internetangebot von Sportwetten und Casinospielen untersagt. Der BGH sieht darin keine Widerspruch zu den EU-Gesetzen sondern sieht das Verbot durch den geltenden Glücksspielstaatsvertrag bestätigt. Denn dieser Glücksspielstaatsvertrag helfe, den Schwarzmarkt effizient einzudämmen.

Dass sich das die privaten Sportwettenanbieter nicht gefallen lassen, liegt auf der Hand. Vor allem Bwin wird nun wieder aktiv. Der Sportwettenriese hatte sich lange Zeit in Deutschland eher zurückgehalten, jetzt aber will man gegen das BGH-Urteil vorgehen. Der Direktor der deutschen Bwin Niederlassung, Jörg Wacker, kündigte in einer Stellungnahme an, dass man das Urteil prüfe, insbesondere werde man auch eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung ins Auge fassen.

Wacker weiter: „Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag hat gezeigt, dass Sportwettenmonopole und Online-Verbote nicht funktionieren. Es werden dadurch weder die staatlichen Regulierungsziele erreicht noch die Verbraucher geschützt. Stattdessen besteht in Deutschland ein gigantischer Schwarz- und Graumarkt. Allein der Sportwettenmarkt wird auf ca. 7,8 Mrd. Euro Umsatz geschätzt – davon hat der staatliche Sportwettenanbieter Oddset lediglich einen Marktanteil von ca. 2,5 %.

Das BGH-Urteil hat zwar keinen Einfluss auf das Kieler Gesetz, denn das ist bereits beschlossen. Aber es geht um das Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrag Ende des Jahres und vor allem um den neuen Staatsvertrag. Wenn sich die übrigen 15 Länder auf kein neues Gesetz einigen können, dann tritt der Zustand vor dem Glücksspielstaatsvertrag wieder ein, was nicht wirklich besser ist für die Online-Anbieter.


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