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Deutschland: Bundesrat beschließt Pokersteuer

5,3 % auf alle Spieleinsätze. Die Bundesländer wollen Online-Poker besteuern und haben der Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt.

Bereits im Dezember berichteten wir über ein potenzielles Gesetz, welches Steuer auf Pokern erheben soll. Der Entwurf sieht jedoch nicht vor die Gewinne der Betreiber zu versteuern, sondern alle Spieleinsätze.

Am Freitag fand die 1.002. Plenarsitzung des Bundesrates statt. Auf der Agenda stand auch das Thema Online-Glücksspiel. Genaugenommen ging es um die Modernisierung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

Mit einem am 26. März 2021 beschlossenen Gesetzentwurf schlägt er dem Bundestag vor, Online-Poker und virtuelles Automatenspiel ebenso zu besteuern wie vergleichbare andere Glücksspielformen“ so das Fazit seitens des Bundesrats.

Den 120 Seiten dicken Gesetzentwurf gibt es online einzusehen. Aufhorchen lässt der Absatz über „Besteuerung von Online-Poker“. Dort wird detailliert definiert, was die Poker Rooms versteuern müssen:

Die Online-Pokersteuer bemisst sich nach dem Spieleinsatz abzüglich der Online-Pokersteuer. Der Spieleinsatz umfasst sämtliche Aufwendungen des Spielers zur Teilnahme am Online-Poker nach § 46. Hierzu gehören insbesondere der Betrag, den der Spieler bei Beginn des Spiels zum Setzen zur Verfügung hat sowie alle sonstigen vom Spieler an den Veranstalter oder dessen Beauftragten zur Teilnahme bewirkten Leistungen. Werden während des Spiels weitere Beträge zur Verlängerung des Spiels eingesetzt, gelten diese zu dem Betrag zugehörig, den der Spieler bei Beginn des Spiels zum Setzen zur Verfügung hat.

Damit würde es eine staatliche Antrittsgebühr bei Cash Games geben. Auch Profis und ambitionierte Grinder können hier nicht gewinnen. Bei Turnieren besteht zumindest die Hoffnung, dass der Betreiber die allgemeine Hausabgabe nutzt, um die Steuern zu zahlen. Allerdings schmälert dies die Gewinne, was am Ende wieder bei Aktionen zu spüren ist.

Bei Automatenspielen spielen will sich der Fiskus ebenfalls direkt mit 5,3 % beteiligen. Der Traum von schnellen Steuereinnahmen unter der Fahne des Spielerschutzes könnte damit den Schwarzmarktanbietern neue Kundschaft bescheren.

Das letzte Wort ist jedoch noch nicht gesprochen. Der Bundesrat hat das Gesetz beschlossen und an die Bundesregierung weitergeleitet. Ob dort jedoch die Absurdität des Vorschlags erkannt oder ob das Gesetz einfach durchgewunken wird, muss sich allerdings zeigen.


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