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USA: Milliardenklage – Social Casino-Spieler beschuldigen Apple

Zwei US-Amerikaner reichten in Kalifornien eine Sammelklage gegen Apple ein. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, illegales Glücksspiel zu ermöglichen und zu fordern.

Donald Nelson und Cheree Bibbs gebe an, dass sie in Spielgeld-Casinos zusammen mehr als $30.000 verzockt haben. Bei den nicht regulierten Casino Apps können sich Spieler ihre virtuelle Bankroll jeder Zeit mit echter Währung aufstocken. Dass die Spiele genauso süchtig machen können, wie die Spielautomaten in den Casinos von Las Vegas, ist dabei kein Zufall.

Genau aus diesem Grund reichten die Beiden nun eine Klage ein. Diese trifft Apple. Das Unternehmen bietet im hauseigenen App Store zahlreiche Casino-Apps an. Der Konzern spült mit dem Social Gaming-Vergnügen Milliarden in die eigene Kasse. In der Anklage wird angegeben, dass im letzten Jahr mehr als $6 Milliarden in Playmoney Casino-Chips investiert wurde. Apple sichert sich 30 % an den In-Game Zahlungen.

In der Anklage sind Aussagen betroffener Spieler aufgeführt. Eine Spielerin namens Donna Reed gibt an, dass sie mindestens $30.000 im Jackpot Party Casino hat liegen lassen. Die Betreiber wussten, wie sie die VIP-Kundin bei Laune halten können und schickten ihr Geschenke nach Hause.

Für Apple könnte die Klage teuer werden. Der Schaden wird auf „mehr als $5.000.000“ angegeben und wird davon abhängen, wie viele Spieler sich anschließen. Da sich die Klage teilweise auf den RICO Act stützt, könnte sich jede Rückzahlung der Verluste sogar verdreifachen. Hinzu kommt eine Forderung, dass Social Casinos als illegal eingestuft werden.

Die Kläger dürfen sich durchaus Hoffnung machen. Erst im September vergangenen Jahres berichteten wir über einen Gerichtsprozess, in welchem sich drei Softwarehersteller mit Spielern einigten. Insgesamt wurden $193 Millionen an die Kläger gezahlt.

Spannend ist hierbei, dass sich die Entwickler der fröhlichen Casinospiele durchaus bewusst sind, welch schmaler Grat beschritten wird. Einige Anbieter besserten nach der Entscheidung ihr Angebot mit der Möglichkeit zur Selbstsperre nach.

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Nelson v. Apple by Mikey Campbell


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