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Kentucky – PokerStars fordert Klageabweisung

Seit fast fünf Jahren versucht das Commonwealth of Kentucky gegen Online Poker Rooms und Internet Casinos vorzugehen. So forderte der US-Bundesstaat insgesamt 141 Domains ein, darunter auch die Adresse von PokerStars. Der Poker Room setzt sich jedoch zur Wehr.

Das Commonwealth of Kentucky hatte im Oktober 2008 per Gerichtsbeschluss 141 Dot-Com Domains von Poker Rooms wie Full Tilt Poker und PokerStars eingefordert. Nach dem Black Friday am 15. April 2011 versuchte Kentucky einige der Domains vom Department of Justice (DoJ) zu erhalten.

Im Folgejahr wurde diese Klage des Commonwealth jedoch vom United States Southern District of New York (SDNY) abgelehnt (wir berichteten), da Kentucky „noch nie Besitz, Herrschaft oder Kontrolle über“ die Domains hatte.

Nichtsdestotrotz hat Kentucky im Juni 2013 vom DoJ $6 Millionen als Entschädigung erhalten. Weitere $15 Millionen gab es von bwin.party, welches das Commonwealth für die Verluste seiner Bürger vom Glücksspielanbieter forderte.

Gegen PokerStars geht das Commonwealth of Kentucky weiterhin vor. Zum einen fordert man weiterhin Schadensersatz. Die Rational Group geht jedoch juristisch dagegen vor, da PokerStars niemals Casino Spiele (wie beispielsweise PartyCasino) angeboten hat und als Poker Room nicht direkt an den Verlusten einzelner Spieler beteiligt war.

Doch auch im Fall der ‚Domain-Klage‘ wehrt sich die Rational Group und hat nun einen Antrag zur Ablehnung der Klage eingereicht. Wie Online Poker Report berichtet, argumentiert der Poker Room mit vier Punkten. Zum einen war Kentucky nie im Besitz und hatte auch nie die Möglichkeit, die Domains einzufordern.

Zudem hat Kentucky niemals eine Anhörung im Fall angesetzt*, was eine Zivilklage unter geltendem Recht ausschließt. Des weiteren ist eine Beschlagnahmung einer Domain (in diesem Fall) verfassungswidrig.

Das vierte Argument ist besonders interessant: „Domains sind keine Glücksspielgeräte“. Dies wurde bereits von einem Gericht in Kentucky bestätigt. Würde der Antrag angenommen werden, wäre dies Richtungsweisend. Doch auch bei einer Ablehnung könnte sich vieles ändern, denn andere Bundesstaaten könnten eventuell Kentucky als Vorbild nehmen und Klage einreichen.

* „The Commonwealth never provided REEL nor RIHL with notice, service, or an opportunity for a hearing“


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