Während in Deutschland der neue Glücksspielstaatsvertrag bei den Online-Spielern (und Anbietern) für Unmut sorgt, gibt es in Österreich zwei Fronten, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Es dreht sich um Glücksspiel und die Reichweite der EU.

Und nun kommt die komplett konträre Ansicht von Peter Zanoni mit seinen Concord Card Casinos. Erst vor wenigen Tagen wurde wieder auf der CCC Webseite gepostet, dass das aktuelle Glücksspielgesetz dem EU-Recht widerspräche. Ein Urteil des OÖ Landesverwaltungsgericht ist dazu verlinkt, aber viel ist nicht herauszulesen. Generell geht die Argumentation von Peter Zanoni aber in die Richtung, dass das Österreichische Glücksspielgesetz eben gegen EU-Recht verstößt und damit das Monopol der Casinos Austria nicht rechtens ist.
Zusammengefasst bleibt dem Laien nur die Feststellung, dass ohnehin jeder das aus allen Urteilen herausliest, was er lesen will. Und die Online-Anbieter sind weiterhin in Österreich gut vertreten, auch das CCC Wien-Simmering läuft unbehelligt von der Finanzpolizei. EU-Recht gilt – oder doch nicht, das Monopol ist erlaubt – oder doch nicht. Oder wie Udo Gartenbach es sagen würde: „Schau’n mer mal“.