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Österreich: Recht oder doch nicht?

Während in Deutschland der neue Glücksspielstaatsvertrag bei den Online-Spielern (und Anbietern) für Unmut sorgt, gibt es in Österreich zwei Fronten, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Es dreht sich um Glücksspiel und die Reichweite der EU.

Seit Monaten wird in Österreich geklagt. Federführend ist die Wiener Anwaltskanzlei „Advofin“, die Spieler vertritt, verlorenes Geld bei sogenannten „lizenzlosen“ Anbietern wiederzuholen. In Österreich darf von gesetzeswegen nur win2day als offizieller Online-Auftritt der Österreichischen Lotterien Online-Gaming (ausgenommen Sportwetten) anbieten. Andere werden geduldet, aber tatsächlich haben Anbieter wie bwin, William Hill, Mr. Green oder auch PokerStars, GGPoker und so weiter, keine Lizenz in Österreich. Das ist die Basis für die Rückforderung von Spielverlusten, auch PokerStars hat schon viel Geld an die Spieler zurückgeben müssen. Jetzt gibt es laut Bericht der Tageszeitung „Kurier“ ein Urteil vom Obersten Gerichtshof (OGH), das bestätigt, dass das Österreichische Konzessionssystem nicht dem EU-Recht widerspricht und damit die ausländischen Anbieter mit EU-Lizenz in Österreich als lizenzlos gelten. Als Argumente für das Urteil führt der OGH Spielerschutz und Verhinderung von Straftaten im Zusammenhang mit Glücksspiel an.

Und nun kommt die komplett konträre Ansicht von Peter Zanoni mit seinen Concord Card Casinos. Erst vor wenigen Tagen wurde wieder auf der CCC Webseite gepostet, dass das aktuelle Glücksspielgesetz dem EU-Recht widerspräche. Ein Urteil des OÖ Landesverwaltungsgericht ist dazu verlinkt, aber viel ist nicht herauszulesen. Generell geht die Argumentation von Peter Zanoni aber in die Richtung, dass das Österreichische Glücksspielgesetz eben gegen EU-Recht verstößt und damit das Monopol der Casinos Austria nicht rechtens ist.

Zusammengefasst bleibt dem Laien nur die Feststellung, dass ohnehin jeder das aus allen Urteilen herausliest, was er lesen will. Und die Online-Anbieter sind weiterhin in Österreich gut vertreten, auch das CCC Wien-Simmering läuft unbehelligt von der Finanzpolizei. EU-Recht gilt – oder doch nicht, das Monopol ist erlaubt – oder doch nicht. Oder wie Udo Gartenbach es sagen würde: „Schau’n mer mal“.


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