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Online Poker: EU-Kommission rügt Deutschland

Die Europäische Kommission hat einmal mehr den Glücksspielstaatsvertrag kritisiert. Dieses Mal muss sich Deutschland jedoch rechtfertigen oder etwas ändern, sonst droht ein Vertragsverletzungsverfahren.

Im Dezember 2012 unterzeichneten 15 Bundesländer den neuen Glücksspielstaatsvertrag und ignorierten die Warnungen der Rechtsexperten. Lediglich Schleswig-Holstein entschied sich für einen Alleingang und für eine europarechtskonforme Regulierung. Zumindest, bis es einen Regierungswechsel gab und auch Schleswig-Holstein dem Glücksspielstaatsvertrag beitrat.

Es kam, wie es kommen musste. Nach vielen Mahnungen hat Binnenmarktkommissarin Elżbieta Bieńkowska sich mit einem sechsseitigen Brief an die Bundesländer gewandt und nicht weniger als zehn kritische Fragen gestellt, die bis zum 7. September beantwortet werden müssen.

Hans-Jörn Arp, der in Schleswig-Holstein an der modernen Regulierung beteiligt war, kommentierte: „Wer die üblicherweise diplomatischen Formulierungen der EU kennt, der weiß, dass es kaum eine schlimmere Klatsche geben kann. Die EU-Kommission fragt unzweifelhaft an, wie die deutschen Behörden das fortdauernde unionsrechtswidrige Sportwettenmonopol unverzüglich beenden wollen. Die Frage, ob die von den Bundesländern zu verantwortende Regelung rechtswidrig ist, wird überhaupt nicht mehr gestellt“ (Quelle: isa-guide.de)

Es geht jedoch nicht nur um Sportwetten und die gescheiterte Vergabe der Lizenzen. Auch das staatliche Lottomonopol und die fragwürdigen Beschränkungsversuche von Online Poker und virtuellen Casino Games werden kritisiert.

Als ob dies alles nicht genug der Schelte wäre, sagt Elżbieta Bieńkowska völlig unverblümt, dass die EU-Kommission „erhebliche Zweifel am Erreichen der Ziele des Glücksspielstaatsvertrags“ hat.

Gemeint sind Spieler- und Jugendschutz, der vor allem in Spielhallen und Gaststätten, welche den größten Marktanteil haben, fraglich ist, sowie das Problem mit dem Spiel auf nicht lizenzierten Seiten im Internet.


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