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Poker-Bundesliga feiert Erfolg vor Gericht

Nicht nur die erfolgreiche Deutsche Bracelet Meisterschaft gibt der Poker-Bundesliga einen Grund zum Jubeln. Vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) Leipzig konnte nun ein großer Sieg für Pokerturniere erlangt werden – Turniere der Poker-Bundesliga sind kein Glücksspiel im Sinnes §284  Strafgesetzbuch oder §3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag.

w_pokerbundesliga2010 plante ein Lizenznehmer der Poker-Bundesliga, die MSM Sportmarketing GmbH (MSM) in Wittenberg ein Sachpreisturnier durch. Dieses Turnier wurde von der Stadt untersagt, das Verwaltungsgericht Halle bestätigte dies. Die Sprungrevision vor das höchste deutsche Verwaltungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, wurde zugelassen und hier gab es nun einen Erfolg. Am 22. Januar 2014 widersprach das BVG dem VG Halle und stellte fest, „dass ein Poker-Turnier in der Variante „Texas Hold’em“ jedenfalls dann kein Glücksspiel im Sinne des § 284 Strafgesetzbuch und des § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag ist, wenn von den Spielern lediglich eine Teilnahmegebühr von 15 € verlangt wird, die allein die Veranstaltungskosten deckt.“ Zur endgültigen Klärung des Einzelfalls wurde das Verfahren zurück an das VG Halle gegeben.

Für die Poker-Bundesliga ist die Entscheidung des BVG ein großer Erfolg, wenn auch nur ein Teilsieg. Das Ziel von Tassilo Wik, Gründer und Geschäftsführer der Poker-Bundesliga, und Dr. Klaus Dietze, Geschäftsführer der MSM, haben ein klares Ziel – die Anerkennung von Poker als Geschicklichkeitsspiel. Der Weg dorthin ist auf jeden Fall ein sehr weiter und ob er jemals zum Ziel führen wird, bleibt abzuwarten. Für den Moment gibt es aber Grund zum Jubeln, denn zumindest in diesem Fall hat ein Gericht zu Gunsten von Poker entschieden.

Pressemitteilung des BVG: http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2014&nr=5


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