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Rechtsanwalt Axel Mittig – Der „neue“ Staatsvertrag

Am 15. Dezember haben die 15 Ministerpräsidenten in Berlin den „neuen Glücksspielstaatsvertrag“ unterzeichnet. Die Ratifizierung soll nach Zustimmung der EU-Kommission erfolgen. Doch wie sieht der neue Glücksspielstaatsvertrag aus? Ein Kommentar von Rechtsanwalt Axel Mittig.



Der „neue“ Staatsvertrag

Wenn man als Rechtsanwalt, der sich mit dem Gewinn- und Glücksspielrecht beschäftigt, von pokerfirma.de gefragt wird, ob man die Unterzeichnung des „neuen“ Glücksspielstaatsvertrages der 15 Bundesländer (alle außer Schleswig-Holstein) vom 15.12.2011 kommentieren möchte, sagt man selbstverständlich sofort „ja“.

Allerdings stellen sich sogleich einige knifflige Vorfragen:

1. Sollte man eine komplexe Regelung, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nie von den Bundesländern umgesetzt und in Kraft treten wird (s.u.), langatmig darstellen, die Leser langweilen, die Redaktion gegen sich aufbringen und die eigene Zeit verschwenden?

Ich denke, nein.

2. Sollte man wirklich alle Kritikpunkte, die von viel berufeneren Menschen wie z.B. ehemaligen Bundesverfassungsrichtern in hundertseitigen Gutachten bereits formuliert wurden, und die die Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit des neuen Staatsvertrages lückenlos belegen, nochmals langatmig zusammenstellen, die Leser langweilen, die Redaktion…usw.?

Ich denke, ebenfalls nein.

3. Sollte man die Gelegenheit nutzen, um seiner Fassungslosigkeit und Empörung über unfassbar ignorantes, dilettantisches, grenzenlos scheinheiliges Politikergehabe in den letzten Jahren und über die Tatsache, dass (erneut!) vorsätzlich eine Regelung auf den Weg gebracht werden soll, die offenkundig gegen höherrangiges Recht verstößt, Gehör zu verschaffen?

Ich denke, das macht durchaus Sinn 🙂

In aller Kürze:

Zu 1 und 2..: Ob der von den 15 Bundesländern unterzeichnete Staatsvertrag tatsächlich von den Bundesländern umgesetzt wird, hängt davon ab, ob die EU-Kommission ihn billigt. Es soll also zunächst eine – objektive – europarechtliche Prüfung stattfinden. Immerhin hierauf haben sich die Länder geeinigt.

Da der jetzige Vertragsentwurf erst Anfang Dezember 2011 der Kommission zur Überprüfung zugeleitet wurde, darf wohl erst frühestens im Februar 2012 mit einem Votum aus Brüssel gerechnet werden. Außer Schleswig-Holstein steht also der Rest der Republik ab dem 01.01.2012 ohne Glücksspielstaatsvertrag da. Allein das ist angesichts des langen Zeitraums, der zum Finden einer Lösung zur Verfügung gestandenen hat, ein Skandal.

Alles andere als eine vernichtende Kritik seitens der Kommission wäre darüber hinaus meines Erachtens eine riesige Überraschung. Die Wahrscheinlichkeit der Billigung des Vertrags durch die Kommission dürfte gegen Null tendieren. Zu Offensichtlich ist der Verstoß gegen europarechtliche Regelungen.

Bereits die Stellungnahme zum vorherigen Vertragsentwurf der Bundesländer im Sommer 2011 fiel vernichtend aus. Die anschließenden „Korrekturen“, wie z.B. die Erhöhung der zu vergebenden Lizenzen auf 20, sind marginal und können nicht dazu führen, dass europarechtliche Bedenken ausgeräumt sind. Die grundsätzliche Problematik bleibt ganz einfach bestehen – egal ob z.B. 5 oder 20 Lizenzen vergeben werden.

Hinzu kommen mindestens ein halbes Dutzend weiterer Einwände – auch verfassungsrechtlicher Natur, die hier recht übersichtlich zusammengefasst wurden.

Zu 3.:

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck wird wie folgt zitiert:

„Der neue Staatsvertrag hält sich zur Bekämpfung der Spielsucht an die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Politik will niemandem vorsätzlich das Betreiben des Gewerbes verbieten.“

Wie bitte??? Ehrlicher wäre wohl folgende Formulierung:

„Der neue Staatsvertrag ignoriert die Vorgaben des Grundgesetzes, des Bundesverfassungsgerichts, der EU-Kommission und des Europäischen Gerichtshofs. Denn primäres Ziel ist es, privaten Anbietern vorsätzlich das Betreiben des Gewerbes unmöglich zu machen.“

Nicht überliefert ist, ob Herr Beck bei seiner Aussage rot geworden ist und/oder in seiner unmittelbaren Umgebung schallendes Gelächter ausbrach.

Die an der Unterzeichnung des Vertrages beteiligten Ministerpräsidenten haben sich bislang leider nicht dazu geäußert, ob die staatlichen Anbieter eigentlich beabsichtigen, sich in Zukunft wenigstens an die Vorgaben des „eigenen“ Staatsvertrages zu halten.

Ebensowenig ließ man durchblicken, ob die Aufsichtsbehörden der Länder bei Geltung eines neuen Staatsvertrags endlich beginnen werden, ihrer Aufgabe nachzukommen und rechtswidrige Handlungen wie z.B. unzulässige Werbemaßnahmen der staatlichen Anbieter, zu unterbinden – auch wenn man sich die Antworten und die davon abweichende Praxis eigentlich ja denken kann.

Fakt ist:
Die Entwicklung und die Praxis der Länder im Bereich des Glücksspielrechts ist ein beispielloses Armutszeugnis für Politik und Gesetzgebung. Die „Welt“ (s.o.) spricht in diesem Zusammenhang von „fünf Jahren Chaos in der Glücksspielbranche“ und verkennt dabei, dass bereits der Lotteriestaatsvertrag aus dem Jahre 2004, der vor dem jetzt auslaufenden Glücksspielstaatsvertrag Geltung für sich beanspruchte, vom höchsten deutschen Gericht als verfassungswidrig entlarvt wurde. Tatsächlich wird auf dem Gebiet des Glücksspielrechts also schon weit länger gegen Windmühlen gekämpft – und ein Ende ist vorerst nicht absehbar.

Axel Mittig
Rechtsanwalt
Grindelallee 20
20146 Hamburg

[email protected]


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