Während in Deutschland und Österreich Poker noch immer vom Glücksspielgesetz stiefmütterlich behandelt wird, konnte heute in der Schweiz im Nationalrat ein weiterer Etappensieg errungen werden. Ohne Abstimmung wurde die Motion, Pokerspiele außerhalb von Casinos wieder zu erlauben, angenommen.
Obwohl der Bundesrat dagegen war, hat der Nationalrat die Motion am 28. Februar 2012 mit 165 zu 2 Stimmen angenommen. Der Ständerat traf mit 28 zu 3 Stimmen am 12. Juni 2012 eine ebenso klare Entscheidung. Der Bundesrat wurde beauftragt, eine entsprechende Gesetzesvorlage zu erarbeiten. Dabei soll vor allem auch Wert auf die Suchtprävention gelegt werden. Außerdem müssen Gelder für gemeinnützige Zwecke abgeführt werden. Online-Turniere bleiben weiterhin verboten.
Unter Berücksichtigung der Änderungen sollte es heute eine neue Abstimmung geben. Allerdings wies Justizministerin Simonetta Sommaruga darauf hin, dass aktuell an einem Verfassungsartikel zum Geldspiel gearbeitet werde: „Aufgrund der nicht leicht zu beantwortenden offenen Fragen hätte Ihnen der Bundesrat jetzt gerne erneut vorgeschlagen, zuerst die Ergebnisse der Projektarbeiten und damit auch den Gesetzentwurf, der daraus entstehen wird, abzuwarten, auch wenn die abgeänderte Version des Ständerates zweifelsohne in die richtige Richtung geht. Angesichts der hoffnungslosen Ausgangslage für den Bundesrat in diesem Geschäft verzichtet der Bundesrat aber darauf, in diesem Rat eine erneute Abstimmung zu provozieren. „
Auch Lukas Reimann, dessen Engagement die Pokerspieler viel zu verdanken haben, kam zu Wort. „….Es macht Sinn, die Entkriminalisierung des Pokerns auf öffentlich zugängliche Lokale zu beschränken und weder die Automatisierung noch die Durchführung über Remote-Absatz-Kanäle wie Internet oder Mobiltelefonie zuzulassen.
Entscheidend ist für die vielen Betroffenen nun, dass eine rasche Gesetzesänderung erfolgt und dies auch – und das ist die grosse Bitte der Kommission an Frau Bundesrätin Sommaruga – möglichst rasch geschieht. …….Wir können heute mit der erneuten Annahme der Motion ein klares Zeichen setzen, damit im Gesetzesentwurf die Interessen der Bürgerinnen und Bürger gebührend berücksichtigt werden. Der Motionstext ist sehr allgemein formuliert und erlaubt es dem Bundesrat, einen harmonischen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, welcher sowohl die Interessen der Spielbanken, als auch der der Suchtprävention, der Lotterien und der Hobby-Pokerspieler gebührend berücksichtigt. Die Erkenntnisse der Studienkommission können auch nach Annahme der vom Ständerat geforderten Anpassungen problemlos in den Gesetzestext einfliessen.
Aus diesen Gründen empfiehlt die Kommission für Rechtsfragen einstimmig, die vom Ständerat geänderte Motion anzunehmen. Ein langes Hin und Her zwischen den Räten macht keinen Sinn. Wichtig ist jetzt eine rasche Umsetzung. ……“
Die rasche Umsetzung heißt dabei zwar leider, dass es voraussichtlich erst wieder 2015 Turniere außerhalb der Casinos geben wird – aber ein Anfang ist gemacht.