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Bayern: Glücksspielstaatsvertrag verfassungswidrig

Ein weiteres deutsches Gericht hat den aktuellen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) kritisiert. So hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof zwei wichtige Komponenten als verfassungswidrig verworfen.

Einmal mehr gerät der Glücksspielstaatsvertrag ins Kreuzfeuer der Kritik. Dieses Mal ist es der Bayerische Verfassungsgerichtshof, der das bundesweite Gesetz zum Online Glücksspiel bemängelt. Grundlage für das Urteil sind drei Popularklagen, die von einem Anbieter eingereicht wurden.

Zum einen sind die Werberichtlinien, die öffentliches Glücksspiel in ganz Deutschland regulieren sollen, nicht konform mit der bayrischen Verfassung. Viel spannender ist jedoch das Problem mit den beschränkten Lizenzen.

Zwar ist es mit der Verfassung Bayerns übereinstimmbar, dass man nur eine bestimmte Anzahl von Lizenzen vergibt, dass diese Zahl im Nachhinein geändert wird jedoch nicht. Aufgrund von Klagen seitens der Anbieter, die bei der Vergabe der Sportwettenlizenzen leer ausgegangen sind, wollten die Ministerpräsidenten hier ’nachbessern‘ und die Anzahl der Konzessionen nachträglich erhöhen.

Nachdem im April dieses Jahres der Sportbeirat des Glücksspielkollegiums geschlossen zurücktrat und das Verwaltungsgericht Wiesbaden im Mai einem Eilantrag zustimmte, war das bundesweite Konzessionsverfahren für Sportwetten ohnehin gescheitert. Dazu kommt die Frage, ob das Recht mit dem internationalen Recht vereinbar ist.

Dennoch ist das jüngste Urteil aus Bayern interessant, denn es sagt ganz klar, dass ein neuer Glücksspielstaatsvertrag ausgehandelt werden muss. Ob sich am Status Quo nun etwas ändert, muss sich allerdings zeigen.

Der Glücksspielstaatsvertrag wurde nicht zum ersten Mal gerügt und schon vor der Unterzeichnung warnten Experten. Dennoch verabschiedeten 15 der 16 Bundesländer den Vertrag. Immer mal wieder werden Aktionen gegen Online Poker Rooms und Casinobetreiber angekündigt, ohne zu folgen.

Auch seitens der Europäischen Union wurde der Glücksspielstaatsvertrag mehrfach kritisiert und Deutschland abgemahnt. Bisher will die EU Kommission jedoch nicht einschreiten.


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